Des Weiteren bekomme ich als Antwort: „Der Finanzpolizei liegen Niederschriften und Belege vor, aus denen hervorgeht, dass für eine Sozialversicherungsanmeldung im Durchschnitt 300,-- Euro pro Monat bezahlt werden.“
Genau dasselbe war heute auch in der Pressekonferenz zu hören. Es gab bei diesen 20 Firmen 7 500 Anmeldungen für tatsächlich nicht arbeitende Personen um 300 € pro Monat. Das bedeutet, es gibt hier Menschen, die bezahlen 300 €, arbeiten nicht und erschleichen oder erkaufen sich damit sämtliche Sozialleistungen.
Darauf zielt nämlich mein Antrag ab, genau diesen Scheinfirmen Einhalt zu gebieten. Und vor diesem Hintergrund ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum das jetzt von Ihnen abgelehnt wird. Sie können doch nicht so tun, als wäre das alles nur eine Kleinigkeit. Sie haben im Ausschuss ja gesagt, dass Sie laufend etwas tun. – Ja, dann legen Sie uns doch vor, was Sie laufend tun. Es ist auch dokumentierbar und geht übrigens auch aus der Anfrage des Finanzministers hervor, „dass ganze Arbeitspartien bei bevorstehender Firmenbuchlöschung von einer Scheinfirma auf die jeweils nächste Scheinfirma umgemeldet werden“, und so weiter und so fort.
Und dann, Herr Bundesminister, bekam ich noch eine Anfragebeantwortung von Ihnen, die sich mit dem Insolvenz-Entgelt-Fonds auseinandersetzt. Nur zur Erklärung, auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer, die sich da nicht ganz so auskennen: Es ist so: Wenn eine Firma in Konkurs geht, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf nicht bezahlte Löhne, aber auch Sozialversicherungsbeiträge werden vom Insolvenz-Entgelt-Fonds übernommen, zumindest also der Arbeitnehmeranteil. Und meine Frage war, ob dem Herrn Bundesminister bekannt ist, wie viele Beiträge die Sozialversicherung für Firmen nachzahlen musste, bei denen kein einziger Cent geflossen ist, weil sie nur zum Zwecke des Betrugs gegründet worden sind.
Als Antwort bekomme ich, das sei nicht bekannt, denn „die Beantwortung der Fragestellungen würde eine Zusammenführung und Auswertung der Datenbestände der Sozialversicherungsträger, des IEF, der BUAK und der betrieblichen Vorsorgekassen erfordern. Eine solche Sonderauswertung ist aus verwaltungs- und datentechnischen Gründen mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden und kann nicht mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand durchgeführt werden“.
Genau das wäre aber notwendig. Wir haben laut diesen Medienberichten einen Schaden von in etwa 140 Millionen €, nur bei diesem Konstrukt von 20 Firmen, von dem heute bekanntgegeben wurde, das es jetzt gesprengt worden ist. Wir wissen aus der Anfragebeantwortung von 300 Firmen im Jahr – rechnen Sie das hoch!
Da frage ich mich schon, ob nicht vielleicht der Verwaltungsaufwand schon in einer Relation stünde, ob es nicht doch Sinn machen würde, diesen Scheinfirmen einmal das Handwerk zu legen. Es wäre vielleicht auch einmal ein Umdenken wert, auch jene Personen, die sich dort als Arbeitnehmer melden, die ganz, ganz bewusst ein Verbrechen begehen, die sich ganz bewusst Sozialleistungen erschleichen, genauso zu strafen. Die sind mit von der Partie, das sind aber diejenigen, die immer noch straffrei ausgehen. Bestraft werden – wenn überhaupt erwischt – jene, die diese Firmen gründen. Und hier muss auch umgedacht werden, Herr Bundesminister. Das ist im Sinne der Steuerzahler, aber auch vor allem im Sinne des Arbeitsmarktes. Rechnen Sie das hoch: Bei 20 Firmen haben wir einen Schaden von in etwa 140 Millionen €, und laut Anfragebeantwortung sind es zirka 300 Firmen im Jahr. (Beifall bei der FPÖ.)
12.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
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