Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 101

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immer die Ersten, wenn es um Karenzgeldanrechenbarkeit, also um die Zeit, die die Mütter bei ihren Kindern verbringen, geht. Aber jetzt geht es um zehn Wochen, das ist eine wesentliche Zeit in der Arbeitslosengeldbezugsdauer, und das verhindern Sie jetzt: Sie, die Familienpartei!

Erklären Sie uns bitte noch einmal, warum das so ist! Und wenn es wirklich um nicht so viel Geld geht, dann bitte ich, das möglichst schnell zu reparieren. Ich glaube nicht an die Lösung im Herbst. Ich möchte da mehr Verbindlichkeit hören.

Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betreffend keine Verschlechterungen für ehemalige Wochengeldbezie­herin­nen, KrankengeldbezieherInnen, Präsenz- und Zivildiener!

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Neufassung des § 18 Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz so rechtzeitig zuzuleiten, dass ein Inkrafttreten mit 1.1.2015 möglich ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass keine der Personengruppen, die von der im Juni 2014 geltenden Regelung begünstigt sind, Ansprüche hinsichtlich der Dauer des Arbeits­losen­geldesbezugs verliert.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.30


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schwentner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betref­fend keine Verschlechterungen für ehemalige Wochengeldbezieherinnen, Kran­kengeldbezieherInnen, Präsenz- und Zivildiener!

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädi­gungs­gesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosen­ver­sicherungsgesetz 1977 geändert werden (242 d.B.)

Begründung

Der Verfassungsgerichtshof hat § 18 Abs. 3 AlVG mit dem Erkenntnis G 74-75/2013-13 im Dezember 2013 aufgehoben und dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis Ende 2014 eingeräumt. In diesem Zusammenhang haben die Regierungsparteien in einer Nacht- und Nebelaktion einen Abänderungsantrag zum Bundesgesetz, mit dem


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