Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 102

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das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, eingebracht, der den Inhalt des VfGH-Erkenntnisses praktisch auf den Kopf stellt: Obwohl der VfGH eine Un­gleichbehandlung zwischen KinderbetreuungsgeldbezieherInnen und anderen Grup­pen wie etwa Präsenzdiener festgestellt hatte, sieht der von den Regierungsparteien vorgelegte Vorschlag keine Besserstellung von KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, sondern eine Schlechterstellung von Wochengeldbezieherinnen, Krankengeldbezie­herInnen, Präsenzdienern und Zivildienern vor. Diese können zukünftig ein Drittel ihrer Leistung verlieren.

Aus diesem Vorgehen der Regierungsparteien können BürgerInnen wohl nur einen Schluss ziehen: Wenn sich wer vor Gericht beschwert und erfolgreich ist, sind quasi Strafmaßnahmen für andere Gruppen die Folge.

Diesem möglichen und absolut demokratiegefährdenden Schluss ist jedenfalls entge­genzuwirken.

Im Morgenjournal vom 3. Juli stellte Minister Hundstorfer fest, dass „es sich nur eine Übergangslösung handle, um ein Gesetz wie von den Höchstrichtern verlangt zu reparieren. Eine Schlechterstellung sei aber nicht geplant. Über den Sommer soll eine endgültige Lösung gefunden werden.“ Der Antragssteller selbst, NR.-Abg. Kollege Muchitsch, betonte gegenüber der APA, die Nivellierung der Anspruchsdauer sei "überhaupt nicht die Absicht dieses Antrags".

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Neufassung des § 18 Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz so rechtzeitig zuzuleiten, dass ein Inkrafttreten mit 1.1.2015 möglich ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass keine der Personengruppen, die von der im Juni 2014 geltenden Regelung begünstigt sind, Ansprüche hinsichtlich der Dauer des Arbeits­losen­geldesbezugs verliert.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.31.09

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Abgeord­nete Schwentner hat gesagt, der VfGH hätte uns den Auftrag gegeben, eine Reparatur zu machen. – Das stimmt nicht. Der VfGH hat es aufgehoben, ohne Auftrag.

Sie haben auch gesagt, Frau Kollegin Schwentner, dass es jetzt zu einer Schlech­terstellung von einzelnen Gruppen komme. – Auch das stimmt nicht.

 


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