Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 168

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senden Reform, die insbesondere auch die Harmonisierung zwischen Sozialversiche­rungsrecht und Steuerrecht im Auge haben sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


16.12.02

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Herr Kollege Loacker, ich tue mich ein bisschen schwer mit Ihrer Anfrage, ich sage es ganz ehrlich. Sie schreiben in Ihrer Begründung: „Aus diesem Grund wird dieser Personenkreis im Sozialversicherungsrecht stetig mehrfach belastet.“

Diese Menschen werden nicht mehrfach belastet, sondern sie werden bis zur Höchstbemessungsgrundlage belastet. Das ist nicht mehrfach, sondern das ist einfach im Gesetz festgeschrieben. Man kann darüber debattieren oder diskutieren, ob es zu hoch oder zu niedrig ist. Sie könnten Anträge stellen, dass Ihnen möglicherweise die Höchstbemessungsgrundlage zu hoch erscheint. – Keine Ahnung, wie auch immer. Aber da beginnt meiner Meinung nach schon ein ganz großes Problem.

Meine Vorrednerin hat das Thema sehr schön und sehr juristisch abgehandelt, aber für jene, für die das jetzt vielleicht zu schwierig war, sei Folgendes festgehalten: Ich denke, es ist eine Sache, zu sagen, wir wollen eine Zusammenlegung der Kranken­versicherungsträger – da werden Sie uns immer dabei haben –, aber ich glaube nicht, dass Sie deswegen Doppel- und Mehrfachversicherungen ausschalten können.

Möglicherweise ist das System relativ kompliziert, wenn man vorher zweimal einzahlt und dann sozusagen den Überschuss wieder zurückverlangen muss. Das mag sein. Es mag einfachere Systeme geben, aber was Sie in Ihrer Rede gemacht haben, ist, den Leuten das Gefühl zu geben, sie zahlen jetzt zu viel oder sie zahlen mehr. – Das geschieht ja nicht.

Es gibt die Höchstbemessungsgrundlage; bis dorthin bezahlt jeder – egal, ob bei einem oder bei drei oder bei fünf verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Es ist einfach im Gesetz festgeschrieben, wo die Höchstbemessungsgrundlage liegt. Für mich ist Ihre Intention so, dass man den Leuten ein bisschen Sand in die Augen streut.

Sie sind ja selbst darauf eingegangen; Sie hatten ja im Ausschuss einen Antrag, der darauf hinausgelaufen ist, dass Menschen, die bereits in Pension sind, keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr bezahlen sollen. Sie haben ja offensichtlich – so habe ich es zumindest verstanden – diese Anfragebeantwortung auch wieder in diese Richtung lenken wollen. Das ist auch wahrscheinlich einer der Gründe dafür, warum Sie deren Besprechung jetzt verlangt haben. Da sage ich Ihnen schon ganz ehrlich: Diesbezüglich bin ich eher kritisch. Wenn ich mir die Antworten, die Zahlen anschaue, die der Herr Bundesminister hier für das Jahr 2012 auf die Fragen 15 und 16 geliefert hat, so heißt es:

„Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2013 diese zusätzlich bezahlten Pensions­versicherungsbeiträge dieser unselbstständig beschäftigten Personen ?“

Das sind jene Menschen, die bereits in Pension waren und trotzdem noch eine Nebenbeschäftigung hatten.

Die waren im Jahr 2012 – das ist das letzte Jahr, das wir hier haben – bei 95 000 €. Das sind jetzt keine Millionen, die von diesen Menschen bezahlt werden. – Das ist das eine.

 


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