Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 206

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Meine Redezeit wird knapp, daher möchte ich nur noch in puncto Wasser sagen: Wasser ist ganz schlecht dargestellt. Das ist aber noch eine Erfolgsgeschichte, muss ich sagen. Niemand sagt mir, Wasser an der Quelle, sondern messen wir das doch einmal bei den Wasserhähnen – und -hennen –, nehmen wir auch dort einmal Wasser!

Wir wissen, am Ende der meisten Leitungen gibt es die vielen Verkeimungen. Was heißt Verkeimungen? Was wird denn untersucht? – Da geht es um bakterielle Unter­suchungen. Von den anderen Geschichten, von Pestiziden, Fungiziden und so weiter ist gar nicht die Rede.

Ich würde anregen, diesen Lebensmittelsicherheitsbericht dahin gehend weiter auszu­bauen und der Bevölkerung vielleicht auch Anregungen zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

Ach ja, den Antrag der Grünen, in dem es um die ganze Geschichte der Klontiere und die Auswirkungen auf die Bevölkerung geht, werden wir natürlich mittragen. Auch den Antrag von Frau Nachbaur, in dem es um Beeinträchtigungen der österreichischen Gastronomie geht, werden wir mittragen. Ich möchte auch auf unseren Antrag, nämlich jenen des Kollegen Haider hinweisen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ehmann zu Wort. – Bitte.

 


18.24.28

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte mich kurz mit zwei Themen aus diesem Bereich auseinandersetzen, zum einen ausgehend von der EU betreffend die Informationspflicht an die Verbraucher über Lebensmittel mit Geltungsbeginn Ende 2014.

Grundsätzlich geht es da um die Informationspflicht über unverpackte Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe, die Allergien oder eben Unverträglichkeiten auslösen. Mitglied­staaten haben da die Möglichkeit bekommen, auch national die Verordnung darüber zu erlassen, in welcher Form und Darstellung diese Informationen an den Endver­braucher, die Endverbraucherin weiterzugeben sind. Umgesetzt wird dies durch die nationale Allergeninformationsverordnung, die eben am 13. Dezember 2014 in Kraft treten soll.

Seitens der Wirtschaft wurde auch die Forderung nach einer einfachen beziehungs­weise praxisnahen Durchführung erhoben, aber gleichzeitig wurde von allen Betrof­fenen selbstverständlich als wichtigstes Ziel definiert, die Allergenkennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln ernst zu nehmen.

Bundesminister Stöger wird meiner und unserer Meinung nach selbstverständlich in der geplanten Verordnung den Wünschen der Wirtschaft genau Rechnung tragen, denn die Weitergabe der Allergeninformation kann eben nicht nur, wie von der EU vorgesehen, auf der Speisekarte erfolgen, sondern auch in mündlicher Form. Das heißt, das wird durch geschultes Personal erfolgen. Es wird eine entsprechende Leit­linie seitens des Ministeriums für die Schulung geben, und im Betrieb muss eine Kennzeichnung angebracht werden, die darüber informiert, dass sich jemand damit auskennt.

Selbst auf den Wunsch, die Verordnung möglichst finanz- und verwaltungsschonend zu gestalten, wurde Rücksicht genommen. Man hat in der Arbeitsgruppe die zwei Leitlinien erschaffen: Da wäre zum einen die Schulung; und die zweite Leitlinie, die dann auch durch das Bundesministerium veröffentlicht und den Betroffenen übermittelt wird, geht eben auf die gewerberechtliche und wirtschaftliche Situation ein.

 


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