Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 207

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Nicht privat, denn es wird wohl nicht der Sinn dahinter sein – wie auch aus dem Schreiben der Wirtschaftskammer hervorgeht, das an uns Abgeordnete gegangen ist –, dass man Schulfeste, Pfarrfeste, das wäre besonders spannend von der Wirtschafts­kammer, diese Informationspflicht betreffend einbeziehen will. Hier geht es um unent­geltliches gemeinnütziges Wohl, und da würde das, glaube ich, nicht Sinn machen.

Ebenfalls gibt es eine Anpassung im Bereich des ehemaligen Revisions- und Pro­benplans, der zukünftig zum nationalen Kontrollplan zusammengeführt wird, auch die Möglichkeit, beauftragte Tierärzte für Hygienekontrollen in zugelassenen Betrieben heranzuziehen. Vorgesehen sind auch die risikobasierten Kontrollen beziehungsweise Proben, das heißt, beispielsweise Fleisch und Milch zuerst. Aber es stellt auch eine Hilfe für die Bundesländer dar, denn da gibt es oftmals gerade auch in diesen Bereichen Engpässe.

Schlussendlich dient der vorliegende Gesetzentwurf somit der Qualitätsverbesserung, einer Anpassung an das EU-Recht und auch zur Vermeidung von Ausle­gungs­schwierigkeiten. Zu Mittag hat es leider noch nicht die Unterschrift des Wirtschafts­minis­ters gegeben. Vielleicht gibt es sie mittlerweile, ansonsten bitte vor dem Urlaub nachholen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.27.56

 


Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte gleich bei diesem Thema bleiben und eine Lanze für die Wirte brechen. Ich glaube, dass es unglaublich schwer ist und ein bisschen praxisfern. Ich glaube, die Wirte haben heutzutage wirklich kein einfaches Los. In Wirklichkeit haben heutzutage nur die wahren Multitalente überhaupt eine Chance, in diesem Job zu bestehen.

Sie müssen gastronomische Befähigungen nachweisen, müssen auch juristisches Talent beweisen; letztes Jahr haben wir ja gesehen, dass die Wirte insgesamt über 100 Millionen € für die Errichtung von Raucher- und Nichtraucherbereichen investieren mussten; und jetzt kommt diese neue, weitere Herausforderung, diese neue EU-Verordnung, die Mitte Dezember umgesetzt werden soll.

Sie haben es schon angesprochen, zwischen Gesundheitsministerium und Wirtschafts­ministerium wurde diese Verordnung jetzt national akkordiert. Aber was heißt das? Sie haben es zwar ein bisschen erklärt, aber ich möchte in die Praxis gehen.

Sie haben von der Herausgabe einer immer aktuell zu haltenden Speisekarte ge­sprochen. Das ist in der Praxis ganz, ganz schwierig. Denken Sie an den Würstelstand, wo einer drinnen steht, denken Sie an eine Großküche, wo unterschiedliche Einkäufe getätigt werden, je nach Produkt, das angeboten wird! Manchmal ist Soja drinnen, manchmal ist eben Nuss drinnen. Ich glaube, da gestaltet sich die Koordination zwischen Einkauf, Küche und Speisekartenschreiber ganz, ganz schwierig. Letztend­lich wird es einen Mehraufwand für die Wirte bedeuten, weil sie mindestens eine Halbzeitkraft zusätzlich einstellen müssen, und bei den derzeitigen Belastungen der Wirte wird dies kaum möglich sein.

Gut, man gibt ihnen eine zweite Möglichkeit, nämlich die mündliche Weitergabe. Aber auch da sehe ich in der Praxis einige Dinge, die das sehr, sehr schwierig machen werden. Sie haben zwar gesagt, dass da vonseiten der Wirtschaftskammer mit Leit­linien gearbeitet werden soll, aber da geht es um Lokale vom China-Restaurant bis zur Pizzeria.

Sie waren wahrscheinlich schon bei einem Chinesen. Wenn ich dann mündlich frage, was da wirklich drinnen ist, sehe ich ein bisschen ein Problem. Auch diese schriftlich


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