Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 237

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unwirksamer Medizin nicht geschädigt werden. Das ist das Thema. Und in Österreich haben wir einen Rechtsanspruch auf Krankenbehandlung, und jeder, der in Österreich meint, nicht die richtige Krankenbehandlung bekommen zu haben, hat auch einen Rechts­anspruch, das bei den Sozialgerichten in Österreich einzuklagen. Es gibt viele Leistungen, die andere als „komplementär“ bezeichnen, die aber in der Krankenver­siche­rung auch insgesamt bezahlt werden.

Was die Frage betrifft, wie viele Sozialversicherungsträger wir in Österreich haben, so kann man darüber durchaus diskutieren. Ich habe dazu einen Beitrag geliefert, wo ich sehr deutlich die Auffassung vertrete, dass wir die regionale Versorgung sicherstellen sollen, und das braucht jedenfalls in den Regionen Entscheidungsträger, die auch auf die Regionen ganz bewusst Rücksicht nehmen. Es macht einen Unterschied, ob ich eine Krankheit im Bregenzer Wald habe und zu entscheiden ist, wie dort die Ver­sorgung zu organisieren ist, ob das in Niederösterreich der Fall ist oder ob das im 9. Wiener Gemeindebezirk ist. Die Einrichtungen sind jeweils andere, und da braucht es auch Entscheidungsstrukturen in den Ländern.

Die Gesundheitsreform achtet darauf. Wir haben sichergestellt, dass in den Bun­des­ländern gemeinsame Zielsteuerungsvereinbarungen getroffen werden, nämlich zwi­schen den unterschiedlichen Krankenanstaltenbereichen, dem Land, aber auch dem anderen Sozialversicherungsträger. Wir wollen regionale Sicherheit haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir geht es darum, dass wir nicht autoritär vorgeben, was die Menschen brauchen, sondern dass sie durch die Selbstverwaltung auch eingebunden sind in die Struktur der österreichischen Gesundheitsversorgung. Selbstverwaltung hat hier eine wichtige Funktion. (Beifall bei der SPÖ.)

20.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


20.06.22

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte auf die Harmonisierung des Gesundheitssystems eingehen, und zwar auf den Antrag des Herrn Abgeordneten Franz.

Wenn man den Antrag das erste Mal in der Hand hält, Herr Franz, dann kann man durchaus die Zustimmung erteilen, jedoch nur dem ersten Absatz, der wie folgt lautet:

„Das Gesundheitssystem ist eines der wichtigsten Fundamente unseres Landes“ und des Lebens. „Aus Sicht des Team Stronach ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass das Gesundheitssystem langfristig finanzierbar bleibt und für die Menschen die optimale Versorgung () sicherstellen kann.“

Das ist aber schon der einzige Satz, den ich mittragen kann, denn der Rest dieses Antrages ist nach außen hui, nach innen pfui.

Warum sage ich das? – Sie zitieren nämlich in diesem Antrag auch den Freistaat Bayern. Der Freistaat Bayern – da gebe ich Ihnen auch in einem Punkt recht – hat eine gesetzliche Grundversorgung für die Gesundheit. Aber was Sie in diesem Ent­schließungsantrag nicht erwähnen, ist, dass es dort über 100 privatisierte Kassen gibt. Und Sie wollen jetzt Österreich, das immerhin führend ist in der Medizin, aber auch in der Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger, mit Bayern vergleichen?

Selbst Obama hat zu unserem Bundesminister gesagt, dass das österreichische Gesundheitssystem eines der weltbesten sei, sich Amerika dieses Gesundheitssystem jedoch nicht leisten könnte.

Unser Gesundheitssystem ist aufgebaut – da gebe ich Ihnen recht, Herr Steinbichler – auf 19 verschiedenen Beitragskassen. Das hat aber seinen Grund. Und wenn man


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