Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 248

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte schon auch ansprechen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass man wissen muss, dass eine Bürgerinitiative und eine Petition nicht automatisch bedeuten, dass sie ihrem Inhalt nach hier im Parlament umgesetzt werden. Das ist eine Initiative von Menschen, was aber noch nicht bedeutet, dass wir sie hier im Parlament ent­sprechend dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger umsetzen. Das sollte man auch sagen, damit man nicht, sage ich jetzt einmal, Hoffnungen erweckt, die nicht stimmen oder die nicht immer zu 100 Prozent erfüllt werden können. (Abg. Pirklhuber: Aber geprüft soll es werden!)

Nun möchte ich noch ganz kurz auf die Bürgerinitiative Nr. 28 „Faire Bezahlung für Zivildienstleistende! Verkürzung des Zivildienstes!“ eingehen und aufzeigen, wie diese behandelt worden ist. Es hat dazu zwei Stellungnahmen gegeben, eine vom Innen­ministerium und eine vom Landesverteidigungsministerium, in denen man sich sehr umfassend mit der Initiative auseinandergesetzt hat. Es wurde beschrieben, wie die Situation derzeit ist und warum man einer Verkürzung des Zivildienstes zum jetzigen Zeitpunkt nicht nähertreten kann.

Ich sage es ganz ehrlich, auf den ersten Blick ist das eine verlockende Bürgerinitiative, keine Frage. Es hätte aber, das möchte ich auch sagen, die Gelegenheit gegeben, diesen Sozialdienst, der sehr wertvoll ist, denn die Zivildiener leisten einen wirklich wertvollen Dienst an der Gesellschaft, in eine andere Richtung zu lenken, nämlich mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr und der Abschaffung der Wehrpflicht. Das haben die Bürgerinnen und Bürger nicht gewollt – aus meiner Sicht, noch einmal, leider, ich hätte es anders gewollt. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Im Moment ist es eben so, und eine Verkürzung des Zivildienstes nach dem jetzigen Modell würde tatsächlich bedeuten, dass die Organisationen, Behindertenorgani­sationen, Rotes Kreuz, Samariterbund, wirklich in Schwierigkeiten kämen, weil die Aus­bildung einfach eine gewisse Zeit erfordert und die sechs Monate dann zu kurz wären, um die jungen Männer auch tatsächlich in diesen Bereichen einsetzen zu können.

Wie gesagt: eine verlockende Bürgerinitiative, der wir leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht nähertreten können. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Diesner-Wais.)

20.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


20.41.53

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Petitionen und Bürgerinitiativen dieses Sam­melberichtes bilden fast alle Bereiche der Politik und der Verwaltung ab und betreffen den unmittelbaren Lebensbereich der Petenten, wie dies beispielsweise auch bei der bereits angesprochenen Bürgerinitiative Nr. 10, die sich mit der Schrottver­wertungsanlage im Siedlungsgebiet befasst, der Fall ist.

Ich habe diesen Fall gewählt, weil sich gerade da anhand der eingeholten Stellung­nahmen zeigt, wie gegensätzlich die Interessenlage ist, denn die Volksanwaltschaft wurde in diesem Fall bereits befasst, allerdings vom Betreiber, der sich über die überlange Dauer des abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens beschwert hat.

Auf der anderen Seite fordern die Proponenten der Bürgerinitiative, durch ein Bun­desgesetz die Gesundheit der Bürger vor weiteren Belastungen unzumutbaren Ausmaßes durch Lärm und so weiter zu schützen.

Die Volksanwaltschaft führt aus, dass in jedem gewerbebehördlichen Verfahren zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen zur Bewilligung vorliegen. Und darin kann im konkreten Fall auch der Grund für eine längere Verfahrensdauer liegen, nämlich in der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite