Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 249

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genauen Prüfung der Beschwerden der Nachbarn auf der Grundlage der bestehenden Gesetze.

Abschließend – weil immer gesagt wird, dass eine Kenntnisnahme ein Begräbnis erster Klasse ist –: Gerade diese Kenntnisnahme führt dazu, dass Petitionen im Plenum angesprochen und diskutiert werden können, aber dann muss man sie eben auch wirklich ansprechen und hier diskutieren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.43


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


20.43.22

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn zwei Vorbemerkungen, nämlich zum Kollegen Hafenecker von der FPÖ und zum Kollegen Pirklhuber von den Grünen: Diese Leier, es als „Begräbnis erster Klasse“ darzustellen, wenn etwas in das Plenum des National­rates kommt, um hier inhaltlich diskutiert zu werden, kann ich einfach nicht mehr akzeptieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Welch höheres politisches Forum als unser Plenum gibt es? Sie hätten ja heute die Möglichkeit gehabt, auf Inhalte einzugehen, sich mit Bürgerinitiativen, mit Interessen der Bürger auseinanderzusetzen. Sie aber haben sich hier zum Rednerpult gestellt und lamentiert, haben behauptet, dass das eine Schubladisierung ist. Ich bitte um mehr politisches Selbstbewusstsein!

An Kollegen Pirklhuber richte ich Folgendes: Wenn das höchste Maß des politischen Behandelns einer Bürgerinitiative die Zuweisung an einen Fachausschuss ist, dann brauchen wir keinen Petitionsausschuss, denn diese Arbeit könnte auch die Parla­mentsdirektion übernehmen, denn das ist eine Briefkastentätigkeit. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Ganz im Gegenteil: Wir haben die Aufgabe, uns inhaltlich mit den Anliegen der Bür­gerinnen und Bürger auseinanderzusetzen und auch zu entscheiden, ob wir Stellung­nahmen einholen, eine Zuweisung machen oder die Materie in das Plenum bringen.

Man kann es aber auch nicht jeder Bürgerin und jedem Bürger recht machen. Bei­spielsweise wird in der Bürgerinitiative Nr. 17 gefordert: „Festplattenabgabe jetzt!“, in der Bürgerinitiative 21 aber werden wir aufgefordert, eine Festplattenabgabe unbedingt abzuwenden. Wenn man in Opposition ist, kann man natürlich jedem recht geben und sagen: Natürlich, ich vertrete alle!, aber wenn es um die politische Substanz geht, muss man eine inhaltliche Entscheidung treffen.

Zum Selbstbewusstsein in diesem Ausschuss möchte ich sagen: Es geht auch nicht alles auf Bürgerinitiativen zurück. Wir haben zum Beispiel eine Initiative zum Freihan­dels­abkommen. Da haben wir, der Kollege Lipitsch, ein Hearing angeregt, und wir holen fachliche Stellungnahmen ein. Ich finde das ganz toll, aber warum haben wir als Parlamentarier nicht die Courage, zu sagen: Liebe Bürgerinnen und Bürger, danke für diese Botschaft, aber das, was ihr verlangt, haben wir schon längst beschlossen!?

Es gibt im EU-Hauptausschuss einen einstimmig beschlossenen Antrag, dass wir volle Transparenz verlangen und die Bundesregierung und die Europäische Kommission auffordern, bei den TTIP-Verhandlungen für völlige Transparenz und die Offenlegung aller Unterlagen zu sorgen. Da müssen wir die Courage haben, als selbstbewusste Abgeordnete zu sagen: Liebe Bürgerinnen und Bürger, da brauchen wir nicht mehr viele Stellungnahmen, Hearings oder sonst etwas, sondern dazu hat das Parlament bereits einstimmig Stellung genommen!

 


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