Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 37

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kommen, das wir heute hier kündigen, hatte einen sogenannten Vorbehalt, weil zu die­ser Zeit in Österreich noch keine Ausführungsgesetze beschlossen wurden.

In den letzten Jahren wurden hier im Parlament Restitutionsgesetze erlassen. Daher werden wir, wenn das neue, revidierte Übereinkommen, das seit 1995 in verschiede­nen europäischen Ländern in Kraft ist, hier im Hohen Haus ratifiziert wird, keinen Vor­behalt mehr brauchen, und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ.)

10.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herrn Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


10.16.57

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es wurde das Wesentliche zu diesem Punkt schon gesagt. Eine Konvention wird aufgekündigt, um eine andere in Kraft treten lassen zu können. Da geht es um die Verbesserung des Schutzes archäologischer Funde, keine Frage.

Was sind die interessanten Punkte? – Auf der einen Seite, dass das Ergraben selbst noch nicht alles ist. Die historischen Artefakte und Kulturgüter müssen ja auch kontex­tualisiert werden, wissenschaftlich eingeordnet werden und entsprechend fachkundlich bewahrt werden. Das wird dadurch besser abgesichert.

Das Zweite: Optionale Fundstätten müssen in allen Raumplanungen, Architekturpla­nungen et cetera berücksichtigt werden.

Das sind die wesentlichen Änderungen, so wie ich sie erfasst habe. In Österreich funk­tioniert das ja ohnehin im Allgemeinen, auch ohne große gesetzliche oder konven­tionelle Vorgaben. Allerdings ist im Regierungsprogramm auch vorgesehen, das Denk­malschutzgesetz zu novellieren, und daher ist es gut, dass diese Dinge jetzt be­schlossen werden, um das dann auch dementsprechend gesetzlich abzusichern und zu berücksichtigen.

Meine Kritik bezieht sich jedoch erstens darauf, dass das nicht im Kulturausschuss ver­handelt worden ist, und zweitens, Herr Minister, möchte ich Sie dazu noch etwas fragen: Die Konvention liegt seit 22 Jahren auf, und seit 19 Jahren kann man sie, glau­be ich, auch ratifizieren. Sie können nichts dafür, bei Ihnen geschieht es ja jetzt, aber vielleicht können Sie uns irgendeinen sachdienlichen Hinweis geben, warum das bis jetzt so lange hat warten müssen. Da ja ohnehin immer alle Parteien dafür waren, wür­de mich das interessieren. Sonst habe ich dazu nicht zu sagen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.18


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


10.19.00

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick und aufs erste Lesen er­scheint ein Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Kündigung eines Abkommens zum Schutz des archäologischen Erbes geht, zumindest ein bisschen eigenartig. Wenn man dann allerdings genauer nachfragt und die Auskunft erhält, es geht nur um die Kündigung, damit man einen neuen Vertrag ratifizieren kann, der schließlich bereits seit 1992 in Kraft ist, dann ist man beruhigt.

Es bleibt dann noch die Frage – und die hat Herr Kollege Zinggl ja schon gestellt –: Warum so spät? Aber: Warum auch immer, sich diesem Thema zu widmen, ist sicher wichtig. Wir haben ein hochwertiges und wichtiges archäologisches Erbe, und es geht – das ist auch schon gesagt worden –, darum, Geschichte zu bewahren und For­schung zu ermöglichen.

 


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