meistens den öffentlichen Dienst getroffen. Und man muss sagen, die Motivation ist eine gute, die Arbeitsleistung ist eine gute – trotz dieser Bundesregierung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.
11.07
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit dem Positiven – es wurde schon erwähnt –, der Senkung des aktiven und passiven Wahlalters. Etwas, das mir als Demokratiesprecherin und uns Grünen für alle Wahlen immer ein Anliegen war, ist hiermit durchgeführt. Das freut uns.
Zweiter positiver Punkt: Die Tatsache, dass personalvertretungsrechtliche Eingaben an den Bundesverwaltungsgerichtshof gebührenbefreit sind, freut uns auch. Das war uns auch ein Anliegen bei Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit letztes Jahr, dass da für die Rechtsschutz Suchenden keine zusätzlichen Hürden, seien es finanzielle oder verfahrensrechtliche, existieren. Dass hier eine Gebührenbefreiung stattfindet, ist durchaus positiv.
Jetzt komme ich zum kritischen Teil. Und ich möchte vorweg sagen – ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt –: Wir haben zugestimmt, wir werden auch jetzt zustimmen, aber leicht tun wir uns dabei nicht, und ich erkläre auch, warum.
Was nämlich mit diesem Gesetz auch passiert, ist, dass zum einen das Bundesministeriengesetz nachvollzogen wird, das wir schon bei seiner Einführung kritisiert haben, nämlich die Aufteilung der Ministerien, die Ressortaufteilung. Zum einen – Sie wissen es – gibt es kein eigenständiges Wissenschaftsministerium. Das halten wir nach wie vor für einen absolut problematischen, schwerwiegenden Fehler dieser Regierung.
Zum Zweiten gibt es nach wie vor – und meine Kollegin Christiane Brunner sagt das, glaube ich, seit sechs Jahren am Ende jeder Rede – kein eigenständiges Umweltministerium, wie wir das fordern, sondern es gibt nach wie vor ein Ministerium, in dem Landwirtschaft und Umwelt zusammengelegt sind. (Abg. Fekter: Das ist gut so! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und jeder Mensch, der diese Perspektiven Landwirtschaft und Umwelt auch nur irgendwie ehrlich nachvollziehen kann, muss doch sagen, dass das nicht miteinander vereinbar ist. (Abg. Fekter: Nur weil ihr die Bauern nicht mögt!)
Und was geschieht jetzt mit diesem Gesetz, Frau Ministerin a.D. Fekter? – Es werden im Landwirtschafts- und Umweltministerium die Zentralausschüsse zu einem gemacht. Früher gab es einen Zentralausschuss für die Umweltabteilung und einen Zentralausschuss für den Landwirtschaftsbereich. Zu Ihrer Information: Im Landwirtschaftsbereich sind zirka 1 000 MitarbeiterInnen tätig, im Umweltbereich 300 MitarbeiterInnen. Da muss man nicht besonders inside sein in der Politik, um sich vorstellen zu können, wie die Wahlpräferenzen auch bei Personalvertretungswahlen von diesen beiden Gruppen ausschauen. Die sind nicht unbedingt deckungsgleich. Und ich muss hier auch nicht sagen, wer ungefähr in welche Richtung tendiert. (Abg. Rädler: Oh ja! – Weitere Rufe bei der ÖVP: Sagen Sie es uns!)
Aber dieses zahlenmäßige Ungleichgewicht könnte schon zu einem Problem führen, denn: Wozu führt das? – Wir haben jetzt einen Zentralausschuss, für den gewählt wird. Es werden 300 Mitarbeiter und 1 000 Mitarbeiter sozusagen zusammengelegt, was die Personalvertretung betrifft. Was das für die Mehrheitsverhältnisse und dann vor allem auch für die Repräsentativität dieser 300 MitarbeiterInnen bedeutet, können Sie sich vorstellen, und das ist natürlich scharf zu kritisieren.
Dass Sie das gut finden, kann ich mir vorstellen, denn Sie gehören nämlich zu der Gruppe, die die 1 000 Personen am ehesten ansprechen. Aber es gibt eben auch die
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