Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 55

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Dass es sich lohnt, österreichische Filmproduktionen beziehungsweise internationale Koproduktionen mit heimischer Beteiligung zu fördern, steht angesichts der österrei­chischen Filmerfolge eigentlich außer Zweifel.

Den wohl größten Erfolg eines österreichischen Films konnten wir im Jahr 2008 feiern, als der Film „Die Fälscher“ von Regisseur Stefan Ruzowitzky als bester fremdsprachi­ger Film mit einem Oscar ausgezeichnet wurde.

Die höchste Auszeichnung des weltweit renommierten Filmfestivals in Cannes gewann im Jahr 2009 Österreichs Regie-Aushängeschild Michael Haneke. Er bekam die Gol­dene Palme für sein Meisterwerk „Das weiße Band“. Daneben gewann der Film auch noch weitere Preise.

Viele weitere Beispiele für den Erfolg österreichischer Filme ließen sich noch nennen.

Es gilt aber auch zu berücksichtigen, dass die österreichischen Filmproduktionen einen großen wirtschaftlichen Mehrwert haben. Die gesamte Kreativwirtschaft macht in Ös­terreich 4 Prozent des BIP aus.

Es ist daher sehr zu begrüßen, dass zur Unterstützung der österreichischen Filmwirt­schaft bei der erfolgreichen Umsetzung von nationalen und internationalen Filmproduk­tionen erst vor Kurzem das Filmstandortgesetz erlassen wurde, das am 13. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Damit wurde das seit 2010 bestehende Förderungsprogramm „Filmstandort Österreich“ gesetzlich verankert.

Wie schon in den Materialien zum Filmstandortgesetz festgehalten wurde, ist aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Umsetzung von Filmproduktionen Planungssicherheit in Bezug auf die Finanzierung von Produktionen ein wesentlicher Faktor für eine nach­haltige Entwicklung Österreichs als Filmproduktionsstandort.

So wie das Filmstandortgesetz die Rahmenbedingungen für die Filmförderung in Ös­terreich weiter verbessert und die Planungssicherheit für die betroffene Branche durch die Verankerung einer wichtigen zusätzlichen Säule im österreichischen Filmförde­rungssystem gewährleisten soll, wird auch die vorliegende Änderung des ORF-Geset­zes zu einer Verbesserung der österreichischen Filmförderlandschaft und Filmwirt­schaft beitragen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. – Bitte.

 


11.27.27

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Mei­ne Damen und Herren! Wie kommt es zu diesem Gesetz, mit dem tatsächlich in die Geschäftsführung des ORF eingegriffen wird? – Der ORF hat bislang Gelder aus dem Bundesbudget zurückerhalten, die ihm durch Gebührenbefreiungen entgangen sind. Das muss nicht sein; das war sicher eine freiwillige, aber eine notwendige Leistung, um das Funktionieren des ORF nicht zu gefährden.

Das ist heuer nicht mehr der Fall. Offenbar war die Berichterstattung über die Regie­rung vor der Wahl, also vor ungefähr einem Jahr, doch zu neutral und zu objektiv, also hat die Regierung mit Disziplinierungsmaßnahmen reagiert.

Interessant daran ist vielleicht, dass auch bis jetzt Bedingungen an die Refundierung geknüpft waren, aber dass diese Bedingungen sehr sinnvoll waren, etwa der Erhalt des Radio-Symphonieorchesters oder die Einrichtung von Spartenkanälen. Jetzt gibt es keine – zumindest in der Öffentlichkeit bekannten – Bedingungen, die Gebührenrefun­dierung wird einfach eingestellt. Daraufhin dreht dann der ORF den Spieß um und droht mit der Einstellung beispielsweise des Bachmann-Preises, auch mit der Reduk-


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