ren, das erzählen wir den Leuten, und dann werdet ihr schon sehen, ihr lieben Politiker! – Daher spart der ORF beim Film. Daraufhin sagt die Politik: Na, beim Film kann man eigentlich nicht sparen, daher müssen wir Politiker jetzt gesetzlich eingreifen und sagen: So, jetzt musst du den Film fördern! – Und das steht heute an als Endpunkt eines Kampfes zwischen Staat und ORF. (Abg. Walter Rosenkranz: ... Parteizentrale ORF!)
Wenn wir, meine Damen und Herren, beginnen, das Budget des ORF zu portionieren, dann haben wir alle möglichen Felder, wo wir weitermachen können. Das nächste Mal wird die Volksmusik nicht gesendet, und wir machen ein Gesetz, damit wir die Volksmusik fördern, und so weiter und so fort.
Ich könnte übrigens auch ein negatives Beispiel geben: Wir könnten dem ORF auch verbieten, dass er gewisse Dinge macht. Ein völlig abstruses, aus der Luft gegriffenes Beispiel wäre zum Beispiel, wenn man dem ORF verbieten würde, irgendwelche Neonazis zu bezahlen und diese zu Parteiveranstaltungen mitzunehmen. Diesbezüglich könnte man auch ein extra Gesetz machen, meine Damen und Herren! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie der Abgeordneten Rädler und Schönegger.)
Wir haben hier ein ORF-Gesetz mit 40 Seiten, wenn man es aus dem RIS ausdruckt, und 19 Punkten – sage und schreibe 19 Punkte! – im öffentlich-rechtlichen Kernauftrag. Das ist reguliert wie kaum etwas anderes.
Meine Damen und Herren! Diese Filmförderung zu beschließen hieße, ein Mehr an Regulierung, ein Mehr an Staatseinfluss zu schaffen. Der Weg muss aber genau in die andere Richtung gehen! Der Weg muss gehen in Richtung: Weg mit dem Staatseinfluss! Weg mit dem Parteieneinfluss! Weg mit Steuergeldern! Weg mit der Gebührenfinanzierung!
In diese Richtung muss es gehen. Konsequent gedacht muss man daher gegen das heutige Gesetz stimmen, für einen unabhängigen ORF. Die gleichen Marktbedingungen, wie sie alle anderen Medienunternehmen haben, sollten auch für den ORF gelten. Beginnen wir hier bei diesem Punkt! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Lausch.)
11.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.23
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Leistung des ORF von 8 Millionen € jährlich für den österreichischen Film ist ja nichts Neues. Durch das Film/Fernseh-Abkommen 2011 hat der ORF die Produktion österreichischer Kinofilme bereits unterstützt und dafür schon von 2011 bis 2013 jährlich 8 Millionen € zur Verfügung gestellt. Damit wurde eine seit 1981 existierende, wirklich erfolgreiche Kooperation zwischen dem ORF und dem Österreichischen Filminstitut fortgesetzt.
Nunmehr soll der ORF durch die vorliegende Änderung des ORF-Gesetzes gesetzlich verpflichtet werden, österreichische Filmproduktionen beziehungsweise internationale Koproduktionen mit heimischer Beteiligung weiter zu fördern. Als Zielvorgabe sind daher auch weiterhin 8 Millionen € jährlich vorgesehen. Sollte der ORF aber in einem Jahr weniger als diese 8 Millionen € zum Film/Fernseh-Abkommen beisteuern, dann wäre die Gebührentochter GIS verpflichtet, den Differenzbetrag von der Rundfunkgebühr einzubehalten und auf ein Sperrkonto zu überweisen.
Damit soll der ORF ganz einfach motiviert werden, weiterhin zur Herstellung österreichischer Filme und damit auch zum Erfolg des Film/Fernseh-Abkommens beizutragen.
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