Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 72

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte noch ganz kurz sagen, wieso wir den Entschließungsantrag im Zusam­menhang mit dieser Bürgerinitiative einbringen werden. Die Bürgerinitiative setzt sich damit auseinander, dass Diskriminierung und Feindlichkeit gegenüber homosexuellen Menschen thematisiert werden soll. Wir haben momentan in Uganda dahin gehend ein äußerst rigides Regime, und das verschlimmert sich von Woche zu Woche. Ich glaube, dass wir dahin gehend etwas tun sollen. Es gibt lebenslange Haftstrafen für Homose­xuelle, die ihrer Sexualität nachkommen.

Ich glaube nicht, dass das sein kann. Deswegen bringe ich hiermit folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Alev Ko­run, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanktionen gegen Uganda

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, sich auf internationaler und UN-Ebene dafür einzusetzen, dass die Menschenrechtsverletzungen gegenüber LGBTIs in Uganda schärfstens ver­urteilt werden. Im Speziellen soll sich der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres dafür einsetzen, dass den Betroffenen in Uganda mit Unterstützung und Ein­bindung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres und der ADA (Austrian Development Agency) Rechtsberatung zur Verfügung gestellt wird.‘“

*****

(Beifall bei NEOS und Grünen.)

12.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag.a Alev Ko­run, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanktionen gegen Uganda,

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Bürgerinitiative Nr. 18/BI: „Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlich­keit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“ (196 d.B.).

Seit Jahresbeginn gilt in Uganda eines der schärfsten Gesetze gegen homosexuelle Personen weltweit. Ugandas Präsident Yoweri Museveni ließ im Februar ein Gesetz in Kraft setzen, das lebenslange Haftstrafen für Homosexuelle zulässt und Zeugen ver­pflichtet, Homosexuelle bei den Behörden zu denunzieren. Zunächst sah eine Geset­zesvorlage sogar die Verhängung der Todesstrafe gegen Homosexuelle vor – aufgrund internationalen Drucks kam das Gesetz aber in dieser Form nicht zustande. Bereits im Mai mussten zwei Männer auf Grundlage dieses neuen Gesetzes vor Gericht. Einige europäische Länder setzten aufgrund der Verabschiedung dieses Anti-Homosexuellen-Gesetzes ihre Hilfszahlungen für Uganda aus (Niederlande, Norwegen, Dänemark), wo­von sich der ugandische Regierungssprecher Ofwono Opondo unbeeindruckt zeigte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite