ren. Um Maßnahmen wie eine verpflichtende Senkung des Betreuungsschlüssels und die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen qualitätsvollen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr, die aus finanziellen und personellen Gründen nicht umgehend umsetzbar sind, auf Schiene zu bringen, müssen schließlich schon heute entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen und Ressourcen gebunden werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Etappenplan vorzulegen, der die Umsetzung folgender Ziele bis spätestens 2024 vorsieht:
Erfüllung des Barcelona-Ziels von 33 % Betreuungsquote der 0- bis 3-Jährigen,
Reduktion der Jahresschließwochen auf ein Maximum von 25 Tagen pro Kindergartenjahr im gesamten Bundesgebiet,
Umsetzung
eines höchst zulässigen Pädagog_innen-Kind-Schlüssels
von 1:3 für die 0- bis 2-Jährigen, von 1:5 für die
2- bis 3-Jährigen, von 1:8 für die 3- bis
6-Jährigen und von
1:4 für Tageseltern, die noch nicht schulpflichtige Kinder
betreuen,
Umsetzung einer höchst zulässigen Gruppengröße von 6 Kindern bei den 0- bis 2-Jährigen, von 12 Kindern bei den 2- bis 3-Jährigen, von 20 Kindern bei den 3- bis 6-Jährigen und von 5 (gleichzeitig anwesenden) Kindern in Tageselternbetreuung,
Etablierung einer Ausbildung auf tertiärem Niveau für die Tätigkeit als Elementarpädagog_in und Umgestaltung der Bundesbildungsanstalten für Kindergartenpädagogik zu Berufsbildenden Höheren Schulen als Basis für alle Berufe im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich,
signifikante Erhöhung des Männeranteils in der Elementarpädagogik,
Verankerung und Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.
13.08
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Beschluss setzt neue Maßstäbe in der außerhäuslichen Kinderbetreuung in Österreich. 305 Millionen € nimmt der Bund zusätzlich in die Hand, um den Ländern einen Anreiz zu geben, ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen – ausreichend oder, anders ausgedrückt, bedarfsgerecht.
Auch wenn Kollege Walser in der letzten Sitzung des Familienausschusses über das Wort „bedarfsgerecht“ gesagt hat, er könne es nicht mehr hören, es sei ein Unwort oder so ähnlich, ist es in der Realität genau das, was wir brauchen. Wir brauchen Angebote in dem Maß, in dem Familien sie brauchen, und nicht in dem Maß, in dem wir wollen, dass die Familien diese Angebote in Anspruch nehmen. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)
Da sind wir bei einem Knackpunkt, der in den Verhandlungen bereits aufgetaucht ist, nämlich bei den Standards, für die bundeseinheitliche Lösungen gefordert werden, wo-
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