ket zur 15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ehestmögliche Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens für elementarpädagogische Einrichtungen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Etappenplan zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Bericht des
Familienausschusses über den Antrag 517/A der Abgeordneten Dipl.-
Ing. Georg Strasser, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967
geändert wird (255 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.
13.50
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Vorsitzender! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf mich recht herzlich für den einstimmig gefassten Beschluss beim vorigen Tagesordnungspunkt bedanken – ein Zeichen dafür, dass unsere Frau Bundesminister in der Lage war, ein Paket zu schnüren, das auf breite Zustimmung gestoßen und durchaus ein Vorzeigeprojekt für dieses Hohe Haus ist.
Meine Damen und Herren, als Bürgermeister kenne ich die schwierige Situation der Familien, in denen behinderte Menschen zu Hause sind, die finanzielle Situation, die soziale Situation und auch die persönliche Situation. Als Bürgermeister pflege ich auch eine intensive Zusammenarbeit mit den sozialen Organisationen, die sich um diese behinderten Menschen kümmern, der Caritas, dem Hilfswerk und der Lebenshilfe. Und ich weiß, dass diese Organisationen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Organisationen vieles leisten und bei ihrer Arbeit im Dienste unserer sozialen Verantwortung und im Dienste der Verantwortung von uns allen die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit überschreiten.
Heute beschließen wir das Rückkehrrecht für behinderte Menschen in die erhöhte Familienbeihilfe. Und ich möchte anfügen, im Sozialausschuss wurde auch festgelegt, dass es parallel dazu ein Rückkehrrecht in die Waisenpension gibt. Wir schaffen damit Vertrauen bei den Menschen mit Behinderung und bei deren Familien und ermöglichen es somit diesen Menschen, den Versuch zu starten, auf dem Arbeitsmarkt einen Platz zu finden. Und wir geben damit den Sozialorganisationen, die mit diesen Menschen zusammenarbeiten, ein Werkzeug in die Hand, das diese Menschen ermutigt, den Schritt in Richtung Arbeitsmarkt zu wagen.
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