Ich weiß aus meiner Region, dass es viele Talente gibt, dass diese Menschen viel Humor haben und sehr viel Lebensfreude in sich tragen. Und ich sehe diesen Beschluss als ein wichtiges Zeichen, dass wir für diese Menschen heute eine große Verantwortung übernehmen. – In diesem Sinne danke schön und alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.53
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
13.53
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sind gemäß Artikel 27 der Menschrechtskonvention für behinderte Menschen verpflichtet, diese zu unterstützen und in das Arbeitsleben zu integrieren. Und ich denke mir, dass das ein guter Ansatz ist, den wir jetzt mit der Frau Ministerin gemeinsam beschlossen haben.
Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel nennen, denn so ist es bis dato abgelaufen. Stellen Sie sich vor, Sie kennen einen Menschen mit Behinderung, der zu Hause ist und sich auf dem ersten Arbeitsmarkt bewirbt, leider an diesem Versuch, dort zu arbeiten, scheitert und wieder in eine betreute Werkstatt zurückgeht. Für den behinderten Menschen war bis dato nicht klar, dass er weiter die erhöhte Familienbeihilfe bekommt. Für diesen Menschen war auch nicht klar, dass er seine Einstufung als Behinderter in gleichem Maß wieder hat, sondern er musste neu bewertet werden. Das heißt, ich habe jene Menschen, die bereits Nachteile im tatsächlichen Leben haben, Menschen mit Behinderung, noch zusätzlich dadurch verunsichert, dass nicht sicher war, dass sie zu ihren Rechten kommen.
Mit dieser FLAG-Novelle haben wir das jetzt saniert. Und es ist wirklich ein großes Dankeschön an den Verein Lebenshilfe zu sagen, der da schon jahrelang kämpft, und an unsere Behindertensprecherin von der SPÖ, Ulli Königsberger-Ludwig. Vielen, vielen Dank für deinen jahrelangen Einsatz, den du hier geleistet hast! Wir haben es jetzt geschafft, dass wir speziell Menschen mit Behinderungen, die diesen Schritt wagen, in die erste Arbeitswelt zu gehen, nicht bestrafen, sondern dabei unterstützen und ihnen aber auch die Gewissheit geben, dass sie dann bei Einstellung bei der Anerkennung ihrer Behinderung keine Nachteile haben und die erhöhte Familienbeihilfe auch weiter bekommen können. – Ein recht herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.55
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.
13.55
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Diesem Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz geändert wird, haben wir schon im Ausschuss zugestimmt, er bekommt auch heute unsere Zustimmung.
Inhaltsmäßig haben meine zwei Vorredner bereits das Wesentlichste erwähnt und ausgeführt. Die Problematik wurde bereits im Begutachtungsverfahren zur letzten FLAG-Novelle in einer Stellungnahme genauer angesprochen, so zum Beispiel in der Stellungnahme der Lebenshilfe Österreich oder auch in jener des Sozialministeriums. Genau mit diesem Rückkehrecht in die erhöhte Familienbeihilfe wird der Anreiz geschaffen, den Versuch ins Berufsleben zu wagen. Derzeit befinden sich rund 20 000 Menschen mit Behinderung in einer Werkstätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder junge Mensch mit Behinderung sollte, wenn möglich und wenn sie oder er dies wünscht, die Chance erhalten, sich im Rah-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite