Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 103

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Ich weiß aus meiner Region, dass es viele Talente gibt, dass diese Menschen viel Hu­mor haben und sehr viel Lebensfreude in sich tragen. Und ich sehe diesen Beschluss als ein wichtiges Zeichen, dass wir für diese Menschen heute eine große Verantwor­tung übernehmen. – In diesem Sinne danke schön und alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


13.53.22

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sind gemäß Artikel 27 der Menschrechtskonvention für behinderte Menschen verpflichtet, diese zu unterstützen und in das Arbeitsleben zu integrieren. Und ich denke mir, dass das ein guter Ansatz ist, den wir jetzt mit der Frau Ministerin gemeinsam beschlossen haben.

Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel nennen, denn so ist es bis dato abgelaufen. Stellen Sie sich vor, Sie kennen einen Menschen mit Behinderung, der zu Hause ist und sich auf dem ersten Arbeitsmarkt bewirbt, leider an diesem Versuch, dort zu arbeiten, schei­tert und wieder in eine betreute Werkstatt zurückgeht. Für den behinderten Menschen war bis dato nicht klar, dass er weiter die erhöhte Familienbeihilfe bekommt. Für diesen Menschen war auch nicht klar, dass er seine Einstufung als Behinderter in gleichem Maß wieder hat, sondern er musste neu bewertet werden. Das heißt, ich habe jene Menschen, die bereits Nachteile im tatsächlichen Leben haben, Menschen mit Behin­derung, noch zusätzlich dadurch verunsichert, dass nicht sicher war, dass sie zu ihren Rechten kommen.

Mit dieser FLAG-Novelle haben wir das jetzt saniert. Und es ist wirklich ein großes Dankeschön an den Verein Lebenshilfe zu sagen, der da schon jahrelang kämpft, und an unsere Behindertensprecherin von der SPÖ, Ulli Königsberger-Ludwig. Vielen, vie­len Dank für deinen jahrelangen Einsatz, den du hier geleistet hast! Wir haben es jetzt geschafft, dass wir speziell Menschen mit Behinderungen, die diesen Schritt wagen, in die erste Arbeitswelt zu gehen, nicht bestrafen, sondern dabei unterstützen und ihnen aber auch die Gewissheit geben, dass sie dann bei Einstellung bei der Anerkennung ihrer Behinderung keine Nachteile haben und die erhöhte Familienbeihilfe auch weiter bekommen können. – Ein recht herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


13.55.34

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Diesem Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlasten­ausgleichsgesetz geändert wird, haben wir schon im Ausschuss zugestimmt, er be­kommt auch heute unsere Zustimmung.

Inhaltsmäßig haben meine zwei Vorredner bereits das Wesentlichste erwähnt und aus­geführt. Die Problematik wurde bereits im Begutachtungsverfahren zur letzten FLAG-Novelle in einer Stellungnahme genauer angesprochen, so zum Beispiel in der Stel­lungnahme der Lebenshilfe Österreich oder auch in jener des Sozialministeriums. Ge­nau mit diesem Rückkehrecht in die erhöhte Familienbeihilfe wird der Anreiz ge­schaffen, den Versuch ins Berufsleben zu wagen. Derzeit befinden sich rund 20 000 Men­schen mit Behinderung in einer Werkstätte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder junge Mensch mit Behinderung sollte, wenn möglich und wenn sie oder er dies wünscht, die Chance erhalten, sich im Rah-


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