Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 104

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men einer Berufstätigkeit zu bewähren. Und wenn dies nicht klappt, dann sollten da­raus auch keine Nachteile entstehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Jar­mer. – Bitte.

 


13.57.10

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte KollegInnen und werte ZuseherInnen zu Hause! Das Thema, das wir heute hier behandeln, ist wirklich eine sehr gute Sache. Und ich freue mich, dass die Regierungsparteien ein Anliegen, das ich schon lange habe, auch umgesetzt haben. Es geht darum, dass Menschen mit Behinderungen, die normalerweise im dritten Ar­beitsmarkt tätig sind, die Chance, den Anreiz bekommen, im ersten Arbeitsmarkt ein­mal zu schnuppern. Viele Menschen waren einfach in Sorge, wenn sie im ersten Ar­beitsmarkt tätig sind, dass sie nicht mehr zurückkommen können. Und so haben sie die Chance, das wirklich auszuprobieren, und somit die Chance auf ein normales Arbeits­leben, so wie es andere Menschen auch haben. Das ist also ein sehr wichtiger Schritt.

Aber wir sind in dieser Thematik noch nicht am Ende, wir haben noch sehr viel zu tun, so wie es die Kollegin auch schon gesagt hat. Die Menschen im dritten Arbeitsmarkt sind üblicherweise in geschützten Werkstätten. Nur damit Sie es wissen: Es gibt den Nationalen Aktionsplan, und Maßnahme 179 schreibt fest, dass die Menschen mit Be­hinderungen in den dritten Arbeitsmarkt, aber auch in unser Sozialsystem integriert werden. Und diese Maßnahme beinhaltet auch eine Umsetzung bis 2015. Und daran möchte ich die beiden Regierungsparteien wirklich erinnern: 2015! Wir haben nicht mehr sehr viel Zeit für diese Umsetzung, damit diese Menschen auch ins Sozialversi­cherungssystem Eingang finden.

Bisher wurde als einziger Schritt für die Menschen in den geschützten Werkstätten er­reicht, dass sie unfallversichert sind. Aber sie haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, sie haben keinen Anspruch auf eine eigene Pension. Das heißt, das, was diese Men­schen bekommen, ist Taschengeld in einer monatlichen Höhe von zirka 50 bis viel­leicht 100 €.

Aber wenn sie einmal eine Woche lang krank sind, dann zieht man das von ihrem Ta­schengeld ab, und ich denke, das ist kein Leben für diese Menschen, wenn sie da­durch von ihren Familien abhängig werden.

Auch dürfen wir nicht vergessen, was geschützte Werkstätte bedeutet. Sehr oft sind in den geschützten Werkstätten die Menschen in der Produktion tätig, das heißt, sie be­liefern oft große Firmen. Man darf also nicht davon ausgehen, dass Menschen am drit­ten Arbeitsmarkt nicht produktionsfähig wären. Das, was ich mir erwarte, ist, dass wir eine Lösung für Menschen mit Behinderungen, die in geschützten Werkstätten tätig sind, finden, dass sie im normalen Sozialversicherungssystem drinnen sind.

Es soll normal werden, dass Menschen mit Behinderungen auch am ersten Arbeits­markt Fuß fassen. Das heißt, ich erwarte mir hier gute Ideen. Ich erwarte mir gute Projektförderungen. In Salzburg etwa gibt es ein sehr gutes Projekt, wo man Menschen mit Behinderungen eine spezielle Ausbildung anbietet, dass sie als Küchengehilfen am ersten Arbeitsmarkt arbeiten können, oder bei IKEA, wo auch immer. Es geht darum, dass man wirklich spezielle Schulungen anbietet, um die Menschen im ersten Arbeits­markt zu integrieren.

Ich möchte ein Beispiel aus Amerika bringen: Starbucks. Starbucks beschäftigt Men­schen mit Down-Syndrom, sogar im Service. Das heißt, sie sind nicht irgendwo in der


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