Ich möchte mich, bevor ich einen Abänderungsantrag einbringe, ganz ehrlich, ohne Polemik, Herr Kollege Stefan (Abg. Höbart: Sachlich!), bei unseren parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken! Ich mache das ehrlich. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS.)
Wir nehmen alles als Selbstverständlichkeit hin, glauben, sie sind rund um die Uhr für uns da, aber wenn es dann darum geht, unseren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber fair und gerecht zu sein, dann kommen wir mit der Diskussion ins Nirwana. Das kann man schon so argumentieren. Eine vollbeschäftigte parlamentarische Mitarbeiterin, die akademisch ausgebildet ist und mehrere Fremdsprachen spricht, bekommt 1 600 € netto. Erklären Sie ihr das! Diese Beträge – und das wissen Sie, Herr Kollege, und das hätten Sie nicht notwendig gehabt – sind die Gesamtkosten, weil wir es rechtlich nicht anders darstellen können. (Abg. Stefan: Die Gesamtkosten sind andere!) Das ist nicht fair gegenüber einer der schwächsten Gruppen hier in diesem Haus. (Abg. Kogler: Richtig!) Dieses Niveau lehne ich mit aller Klarheit ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Wir haben kein schlechtes Gesetz vorbereitet. Aber wir nehmen immer alle Redebeiträge, auch in den Ausschüssen, sehr ernst. Bevor wir hier diskutieren und irgendjemand etwas interpretiert, haben wir ohne Probleme gesagt: Okay, dann treffen wir hier einige legistische Maßnahmen – ich werde gleich den Antrag einbringen –, damit nichts mehr zu interpretieren ist! Das waren die parlamentarischen Mitarbeiter.
Was unsere Spesen betrifft, so haben wir nichts anderes gemacht als eine Systemumstellung, abgekoppelt von den Einkünften der Abgeordneten und angebunden an ein Beamtenschema. Das ist es. In Wirklichkeit hätte es ja seinerzeit, im Jahre 1997, nicht an diese Regelung angebunden werden dürfen.
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 465/A der Abgeordneten Pendl, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden (259 d.B.).
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Im Einleitungssatz zu Art. 1 wird die Wortfolge „BGBl. I Nr. 8/2013“ durch die Wortfolge „BGBl. I Nr. 209/2013“ ersetzt.
2. In Art. 1 wird in Z 1 in § 10 Abs. 1 nach der Wortfolge „zu 12 % des“ die Wortfolge „Ausgangsbetrags eines“ eingefügt.
3. In Art. 1 wird in Z 2 in § 10 Abs. 2 die Bezeichnung „50 %“ durch die Bezeichnung „6 %“ ersetzt.
4. In Art. 1 wird nach Z 2 folgende Z 2a eingefügt:
„2a. In § 10 Abs. 8 wird die Wortfolge ‚erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 um 6 % des Ausgangsbetrages‘ durch die Wortfolge ‚erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 um 12 % des Ausgangsbetrages nach Abs. 1‘ ersetzt.“
5. In Art. 1 Z 5 wird in der Novellierungsanordnung die Bezeichnung „Abs. 13“ durch die Bezeichnung „Abs. 14“ ersetzt und lautet dieser:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite