Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung / Seite 46

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2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/10 (III-91 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/11 (III-93 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (261 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die öffentlichen Finanzen 2013 (III-99 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Kommunikationsbericht 2013 der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH gemäß § 19 Abs. 2 KOG, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Öffentlichen Dienst im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-92 d.B.)

Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleram­tes 2013 (III-97 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2012, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-94 d.B.)

Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-98 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über eine Änderung des Abkommens zwischen der Re­publik Österreich und Kanada im Bereich der Sozialen Sicherheit

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Präsident Karlheinz Kopf: Weiters teile ich mit, dass der Vierte Bericht des Unver­einbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 von 10 Uhr bis 13 Uhr und von 13.15 Uhr bis 15.10 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

Weiters weise ich darauf hin, dass in dieser Sitzung im Nationalratssitzungssaal ein Fotograf im Auftrag der Parlamentsdirektion fotografieren wird.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung Konsens über die Dauer und Gestaltung der Debatte erzielt.

 


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