Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 87

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12.58.20

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungsho­fes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Umsetzung des Projektes eines digitalen Behördenfunks bezeichnete die Frau Innenminister im letzten Rechnungshof­ausschuss als steinigen Weg, und diesen steinigen Weg kann man auch nachvollzie­hen, wenn man die 204 Seiten des Rechnungshofberichtes liest, der heute hier zur Diskussion steht.

In einem Untersuchungsausschuss – Frau Abgeordnete Moser und Herr Abgeordneter Mayer haben bereits darauf hingewiesen – hat man bereits versucht, das Geflecht der Beraterverträge, der Lobbyisten und Konzerne und vor allem das Vorgehen des dama­ligen Innenministers Ernst Strasser im Innenministerium zu entwirren.

Der Rechnungshof hat bereits 2003 über Antrag mehrerer Abgeordneter eine Geba­rungsprüfung hinsichtlich der Vorgaben bei der Ausschreibung, der Vergabe und Ab­wicklung des Behördenfunks initiiert. Es gab bereits damals massive Kritikpunkte des Rechnungshofes.

Viele Versäumnisse, nicht nachvollziehbare Entscheidungen und Vergaben wurden von Vorrednerinnen und Vorrednern bereits angesprochen. Ich möchte hier aus dem Rech­nungshofbericht jenen Bereich herausnehmen, bei dem es um die Einbindung der Län­der und sonstiger Bedarfsträger geht.

Gemäß der Bundesländervereinbarung tragen die Länder die Errichtungskosten der Standorte für den Digitalfunk und in der Folge die laufenden Betriebskosten. Es gelang dem BMI aber nicht, vor Vertragsabschluss bindende Vereinbarungen mit den Län­dern, außer dem Bundesland Tirol, zu treffen.

Der Rechnungshof hat in seinem Vorbericht bereits empfohlen, dass solche Verträge im Vorhinein abzuwickeln sind. Leider wurde diese Empfehlung nicht umgesetzt. Daher haben wir eine Situation, die ich Ihnen anhand des Bundeslandes Niederösterreich hier darstellen möchte.

Mit dem Bundesland Niederösterreich wurde 2005 eine Vereinbarung abgeschlossen, also nachdem das Projekt bereits gestartet war. Angestrebt wurde, dass bis Ende 2008 das Funknetz für das Land und das BMI nutzbar gemacht werden sollte. Sendestand­orte wurden nicht vereinbart. Im Zuge der detaillierten Netzplanung und Standortfestle­gung stellte sich heraus, dass die Anzahl der erforderlichen Standorte in Niederöster­reich deutlich überstiegen wird und die Durchschnittskosten pro Standort sich verdop­pelten. Das hat zur Folge gehabt, dass das Land Niederösterreich einen Baustopp aus­sprach und zusätzlich Geld vonseiten des BMI Richtung Niederösterreich überwiesen werden musste, um die weitere Ausrichtung des Behördenfunks zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass der Digitalfunk eine wichtige und notwendige Einrichtung im Hinblick auf Sicherheit und Zusammenarbeit der Blau­lichtorganisationen darstellt. Die Abwicklung dieses Projektes zeigt aber schlechte Pro­jektabwicklung und fehlendes Kontrollmanagement. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hanger zu Wort. – Bitte. (Abg. Moser: Auch aus Niederösterreich!)

 


13.01.52

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch ich beschäftige mich in meinen Ausführungen mit dem Rechnungshof­bericht zur Vergabepraxis im Bundesministerium für Inneres mit dem Schwerpunk Di­gitalfunk.

 


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