Meine Vorredner haben fast ausschließlich vom Thema Digitalfunk gesprochen. Im Rechnungshofbericht ist es ja um eine Gebarungsprüfung gegangen, wo Beschaffungsvorgänge insgesamt beurteilt worden sind. Grundlage für die Debatte ist ein umfangreicher Rechnungshofbericht, aber natürlich auch die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres. Aus dieser Stellungnahme geht, wie heute schon gesagt wurde, hervor, dass ein Großteil dieser Empfehlungen bereits umgesetzt worden ist.
Gleichzeitig sei aber auch gesagt, dass das Bundesministerium natürlich in manchen Dingen eine andere Sichtweise haben kann und dass naturgemäß nicht alle Empfehlungen des Rechnungshofes auch die richtigen Empfehlungen sind. Es sind sehr viele Empfehlungen umgesetzt worden, aber, wie gesagt, es gibt auch andere Sichtweisen (Zwischenruf des Abg. Zanger): zum Beispiel in der Einschätzung, dass öffentliche Sicherheitsinteressen beim Bundesministerium für Inneres zu berücksichtigen sind, dass eine relativ kleine Stichprobe gezogen worden ist, was für eine repräsentative Aussage problematisch sein kann.
Ich möchte mich in meinen Ausführungen noch einmal mit dem Behördenfunk beschäftigen. Wenn man das Thema diskutiert, ist es sehr wichtig zu betonen, dass – und das ist auch bei meinen Vorrednern schon angeklungen – mit der Installierung dieser Behördenfunkanlage ein Meilenstein in der Republik Österreich geschaffen worden ist. Da geht es um die Kommunikation zwischen den Blaulichtorganisationen. Erstmals, und in vielen Bundesländern schon umgesetzt, können bei Naturkatastrophen, bei Großschadensereignissen die Blaulichtorganisationen Rotes Kreuz, Feuerwehr und Polizei mit den Behörden auf einer Frequenz kommunizieren. Das ist enorm wichtig.
Zum Zweiten – und das möchte ich genauer ausführen –: Wir schaffen auch dort, wo es eingeführt ist, eine hohe Netzverfügbarkeit. Frau Kollegin Moser, der Handyempfang hilft manchmal auch nichts. Ich kenne ländliche Regionen, wo das Handy nicht funktioniert. Und da, bei den Behördenfunkanlagen, haben wir ausgesprochen hohe Netzverfügbarkeit. Denn auch wenn man auf einen Berg geht oder in der Natur ist, ist es ja wichtig, 122, 133 oder 144 erreichen zu können. Da schafft man eine hohe Netzverfügbarkeit, was auch ein bisschen ein Vorbild für die Mobilfunkversorgung, für die Breitbandoffensive ist, denn diese Dienstleistungen wollen wir natürlich auch in den ländlichen Regionen haben.
Zum Dritten haben wir, und das bestätigen die Einsatzkräfte immer wieder, eine sehr einfache Bedienbarkeit dieser neuen Geräte, dieser Digitalfunkanlagen. Auch das ist, glaube ich, ein Mehrwert, den man anführen kann.
Abschließend noch einmal der Appell auch von meiner Seite: Ich glaube, das Ziel haben wir dann erreicht, wenn wir in Österreich eine hundertprozentige Netzabdeckung haben. Es ist noch nicht so weit, da sind der Bund und die Länder noch gefordert, aber ich glaube, dieses Ziel sollten wir immer vor Augen haben. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
13.04
Präsident Karlheinz Kopf: Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt kommt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl zu Wort. – Bitte.
13.04
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich habe diese Diskussion sehr genau verfolgt und fasse als Letztrednerin zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen: Die Prüfung des Rechnungshofes erfolgte im Zeitraum zwischen September und Dezember 2011. Einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben das Wort bezüglich Vergabevorgänge im Innenministerium ergriffen.
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