Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 113

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neue Ideen, neue Vorschläge einzubringen. – Ein recht herzliches Dankeschön! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.19


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schenk. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.19.40

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Petition „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“.

Eingangs möchte ich erwähnen, dass wir diesem Sammelbericht nicht zustimmen wer­den, weil wir mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind, dass diese Petition nicht dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen, sondern lediglich zur Kennt­nis genommen wurde.

Mobbing ist ein großes Problem, und es kommt immer häufiger vor. Die Betroffenen fallen oft in eine Isolation, haben wirtschaftliche und gesundheitliche Probleme. Es ist ein großer Schaden für die Volkswirtschaft. Dazu hat es Studien der Arbeiterkammer Niederösterreich gegeben, wo der Schaden als beträchtlich angenommen wurde, aber es gibt keine konkreten Zahlen.

Wir bringen heute einen Antrag ein, damit dieses Anti-Mobbing-Gesetz auch bespro­chen und behandelt wird und im besten Falle umgesetzt wird. Mobbing ist jetzt in ver­schiedenen Bereichen geregelt, einerseits im Arbeitsrecht, andererseits im Gleichbe­handlungsgesetz. Es ist zu zersplittert und der betroffene Bürger, der Gemobbte kennt sich nicht aus und hat hier auch quasi keine Rechtssicherheit.

Im Ausschuss wurde argumentiert, dass das nicht notwendig sei, dass Präventions­maßnahmen besser wären als ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz. So stand es auch in der Stellungnahme des Ministeriums. Das ist aber zu wenig. Es braucht hier ein Anti-Mobbing-Gesetz, in dem alle Bereiche zusammengeführt werden und klipp und klar auf einigen Seiten alles zusammengefasst ist, damit sich der Betroffene hier alleine zu­rechtfinden kann und nicht die Hilfe eines Anwaltes braucht, um zu sehen, wie er sich als Gemobbter wehren kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch daran erinnern, dass wir im April dieses Jahres ein neues Gesetz im Hohen Haus beschlossen haben betreffend Fern- und Auswärtsgeschäfte, das FAGG. Dieses Gesetz wurde aus dem Konsumentenschutz­gesetz herausgelöst, weil es dort eben auch nicht optimal war, weil es dort auch zu zersplittert war. Hier kann man das analog auch beim Anti-Mobbing-Gesetz in Betracht ziehen, diesen Weg auch zu gehen und ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz zu beschlie­ßen.

Wir haben hier im Hohen Haus am 9. Juli 2010 ja schon darüber gesprochen. Die Re­gierungsfraktionen waren auch damals der Ansicht, dass Österreich kein Anti-Mobbing-Gesetz braucht, aber wenn man sich die wenigen Zahlen ansieht, die vorhanden sind, bezweifle ich das. Ich habe im Zuge dieser Petition mit vielen Betroffenen gesprochen, auch mit einer Selbsthilfegruppe in Graz, der ursprüngliche Initiator dieser Petition kam aus Salzburg, auch der hat mir seine Probleme geschildert, und eine Ärztin aus Nie­derösterreich war bei mir. Also da ist wirklich sehr viel menschliches Leid damit ver­bunden, und dagegen muss Abhilfe geschafft werden.

Ich möchte jetzt einen Entschließungsantrag einbringen, den ich eingangs erwähnt habe. Dieser umfasst zwei Punkte: einerseits dass eine umfassende Mobbing-Studie in Auftrag gegeben wird, wo eben Zahlen erhoben werden, wo auch andere Bereiche, die zum Mobbing gehören, wie Bossing und Staffing, mitbehandelt werden, andererseits


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