Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 125

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Auch gibt es eine Diskussionskultur, wo derzeit bei allen Petitionsausschüssen Online-Plattformen hinterlegt sind. Das bedeutet, zu jeder Petition, zu jeder Bürgerinitiative, die tatsächlich eingebracht und auch online gestellt wird, ist eine öffentliche Diskussion möglich, wo Abgeordnete natürlich mitdiskutieren können, aber grundsätzlich ist es ei­ne Diskussion in der Gesellschaft.

Es gibt hierzu bereits Studien, aus denen hervorgeht, dass 92 Prozent aller Kommen­tare dort positiv und inhaltsgetrieben sind. Das heißt, eine große Angst vor einer Eska­lation ist unbegründet. Auch hiefür bräuchten wir im Parlament mehr Ressourcen.

Eine weiterer Punkt ist die gute Vernetzung aller Petitionsausschussmitglieder, Bürger­beauftragten und Ombudsleute. – Ich habe den Ombudsmann des österreichischen Petitionsausschusses des Bundesrates in Deutschland kennen gelernt, er wurde mir davor nicht vorgestellt. Auch die Zuständigen in den Bundesländern kennen wir noch nicht. Es ist tatsächlich so, dass wir auch abseits der Geschäftsordnung vernetzen kön­nen, dass wir innerhalb der Parlamentsdirektion investieren können, bürgernäher sein können.

All das bringt mich zu folgender Frage: Wir haben im Artikel 11 unseres Staatsgrund­gesetzes – ähnlich wie in Deutschland übrigens – aus 1867 festgehalten: „Das Peti­tionsrecht steht Jedermann zu.“ Statt „Jedermann“ würde man natürlich heute auch „Jederfrau“ sagen. Die Frage für uns Abgeordnete ist: Wie gehen wir mit diesem Auf­trag um? Welche Werkzeuge haben wir?

Das ist keine Frage der Ideologie, ob links, rechts oder ganz rechts. Es ist tatsächlich eine Frage, die wir uns als Abgeordnete stellen müssen: Welche Zukunft hat der Peti­tionsausschuss, wenn wir es tatsächlich nicht schaffen, die Bürgerinnen und Bürger öf­ter einzuladen, mehr Kompetenz zu erreichen und eine zeitnahe Lösung auch zu finden? Ich bitte um eine gemeinsame Arbeit in dieser Sache! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

14.51


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.51.56

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Frau Präsident! Der Herr Abge­ordnete Pirklhuber hat behauptet, dass die Stellungnahme des Bundesministers für Äußeres Kurz zu TTIP noch aussteht. – Das ist falsch!

Am 18. September ist diese Stellungnahme dem Parlament zugeleitet worden, und da­mit sind alle Stellungnahmen zu TTIP und zu dieser Petition auch hier im Parlament eingelangt. (Abg. Pirklhuber: Wann war der Ausschusstermin? – Zwischenruf des Abg. Brosz.) Das zu berichtigen ist notwendig, da anschließend ja die Dringliche ist, und da wollen wir nicht von falschen Voraussetzungen ausgehen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.52


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bayr. Rede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.52.44

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Auf internationaler Ebene diskutieren wir gerade über die künftige Entwicklungs­agenda, die für die Welt ab dem Jahr 2015 gelten soll, sie wird dann die Millennium Development Goals ablösen. In dieser Diskussion, in diesem Prozess fordern die Ver­treterinnen von Frauenorganisationen, aber auch die Vertreter und Vertreterinnen von Menschen mit Behinderung, von indigenen Völkern, von Kindern immer wieder, dass es Daten gibt, die so weit heruntergebrochen sind, dass sie selber als Gruppen auch


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