38. Hat die österreichische Bundesregierung oder das Wirtschaftsministerium ein ähnliches Gutachten in Auftrag gegeben?
39. Was wird die österreichische Bundesregierung auf europäischer Ebene unternehmen, um eine Zuständigkeit des österreichischen Parlaments sicherzustellen?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt.
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Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße den Herrn Vizekanzler und erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Kogler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Kogler begibt sich zum Rednerpult und platziert dort einen Ordner sowie weitere schriftliche Unterlagen.)
15.00
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Morgen (Ruf bei der ÖVP: Guten Morgen!) und übermorgen ist (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) In Erwartung Ihrer kompetenten Zwischenrufe habe ich mir ein paar Unterlagen mitgenommen, damit Sie dann Einschau nehmen können, damit Sie einmal wissen, wovon Sie zwischenrufen! (Beifall der Abgeordneten Schellhorn und Loacker.) Das jetzt aber nur zur Klärung unseres Verhältnisses.
Herr Bundesminister, morgen und übermorgen ist in Kanada, in Toronto und in Ottawa, der sogenannte Canada-European Union Summit, wo ursprünglich ein sogenanntes Freihandelsabkommen, jedenfalls das CETA-Abkommen, jenes zwischen Europäischer Union und Kanada, eigentlich schon hätte unterzeichnet werden sollen. Jetzt wird es gerade einmal dazu reichen, so zu tun als ob, was immer noch schlimm genug ist. Darauf werden wir eingehen. Warum? Ich unterstelle jetzt, dass Sie davon schon etwas mitbekommen haben, weil das tatsächlich, auch wenn es immer wieder anders dargestellt wird, die sogenannte Blaupause für das TTIP-Abkommen sein soll, jenes zwischen der Europäischen Union und den USA.
Deshalb ist diese Anfrage hier und heute tatsächlich dringlich und gewichtig, und die Punkte, die wir hier durchbesprechen werden, werden meines Erachtens dazu führen, dass wir erstens einmal zu klären haben, wer hier überhaupt was vertritt, auch im Haus, aber vor allem in der Regierung, was eigentlich die Sachlage ist, vor allem und insbesondere hinsichtlich der Konzernklagsrechte, denn dort hört sich der Spaß dann wirklich auf, wenn wir durch diese Abkommen über die Hintertür eine Konzernjustiz gegen jeden europäischen Standard im Rechts- und Justizwesen bekommen.
Es wird aber auch die Frage sein, wie transparent es eigentlich ist, denn das, was ich hier habe, sind teilweise Protokolle oder Dokumente, die man gar nicht ohne Weiteres veröffentlichen dürfte, gleichwohl in Brüssel bei der Europäischen Kommission am Verhandlungstisch die Unternehmenslobbyisten sitzen. Wir Abgeordneten dürfen uns bei TTIP und bei CETA, das in Österreich schon fertig verhandelt ist, den fertigen Entwurf anschauen, sollen damit aber eigentlich nicht nach außen arbeiten, während hingegen, wie mir in einer Beantwortung eines Schreibens von mir der Herr Wirtschaftsminister und Vizekanzler mitgeteilt hat, die österreichischen Sozialpartner schon in den Rückmelde- und Bewertungsprozess eingebunden werden. – Das müssen Sie uns dann einmal erklären. Darauf werden wir näher eingehen.
Die Nichtregierungsorganisationen, die zivilgesellschaftlichen Organisationen, können sich hinten anstellen. Denen zeigen die Bundesregierung und die Europäische Kommission die lange Nase, aber mit Ihren Haberern in der Wirtschaftskammer und in der Industriellenvereinigung (He-Rufe bei der ÖVP) sitzen Sie zusammen, um diese Sache zu bewerten. Das wird sich nicht ausgehen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka:
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