Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 166

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Ich erwarte mir von der österreichischen Bundesregierung aber auch, dass sie sich in den nächsten Wochen und Monaten insbesondere einsetzt und engagiert, um eine ak­tive und ambitionierte Klimaschutzpolitik zu machen und in erster Linie die Klimaver­handlungen voranzubringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.42


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Christiane Brunner, Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend fairer und vernünftiger Handel statt Konzernjustiz

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage „Fairer Handel statt Kon­zernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel“

Begründung

Morgen und übermorgen findet der Gipfel zwischen der EU und Kanada statt. Von den vielen drohenden Verwerfungen aus solchen Handelsabkommen mit Konzernklags­rechten soll an dieser Stelle vorerst nur auf folgende Probleme fokussiert werden, wie sie zu Recht in Musteranträgen etwa in niederösterreichischen Gemeinderäten be­nannt werden:

Absenkung von EU-Standards

Datenschutz

Regulierung der Finanzmärkte

ArbeitnehmerInnenrechte

Spiel mit öffentlicher Auftragsvergabe

Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Investoren und dem Staat

Unterlaufen eines demokratischen Justizwesens

Transparenz der Verhandlungen

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass folgende Punkte bei den Verhandlungen zu den Abkommen TTIP, TISA und CETA um­gesetzt werden:

1. Die BürgerInnen der EU-Mitgliedstaaten sind umfassend über den Stand und Inhalt der Verhandlungen zu informieren.

2. Die europäischen und nationalen Konsumentenschutzbestimmungen und Umwelt­standards dürfen nicht zu Gunsten von Konzerninteressen ausgehebelt werden.

3. Der Schutz der europäischen und nationalen Arbeitnehmerrechte, sowie die hohen nationalen Ausbildungsstandards müssen gewahrt bleiben.

 


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