Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pirklhuber eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend CETA-TTIP – Keine Sonderklagsrechte für Konzerne
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage "Fairer Handel statt Konzernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel"
Begründung
Am 5. August 2014 legte die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten den vorläufig ausverhandelten Vertragstext über ein Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) vor. Darin vorgesehen sind u.a. Investorenschutz-Klauseln, die Konzernen Sonderklagsrechte gegen Staaten einräumen. Ausländische Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie der Meinung sind, dass Änderungen der Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitsschutzstandards etc. ihre erwarteten zukünftigen Gewinne schmälern. Sollten die Sonderklagsrechte in CETA verankert werden, so gilt diese Tatsache als Blaupause für TTIP, das derzeit verhandelte EU-USA-Handelsabkommen. Da sowohl die EU als auch Kanada und die USA über hochentwickelte Justizsysteme verfügen, besteht keine Notwendigkeit für eine Sondergerichtsbarkeit.
In der Bevölkerung gibt es massive Bedenken gegen die geplanten internationalen Handelsabkommen der EU, die Bundeskanzler Werner Faymann dem designierten EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker in Bezug auf TTIP mitgeteilt hat. So wird Bundeskanzler Faymann am 9.8. und 11.8. wie folgt in der Kronenzeitung zitiert: "Ich habe unsere Anliegen und auch unsere Bedenken bei Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker persönlich vorgebracht. Er hat ein offenes Ohr für all diese Sorgen gezeigt."
Auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen zwischen EU und Kanada am 25./26.9.2014 soll voraussichtlich der vorläufige Abschluss der CETA-Verhandlungen bekannt gegeben werden. Im Vorfeld geht es darum, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene unmissverständlich klar legt, dass es - im Sinne der Aussagen von Bundeskanzler Faymann - in Österreich schwerwiegende Bedenken gegenüber den Freihandelsabkommen der EU gibt. Auf dem bevorstehenden EU-Kanada-Gipfeltreffen sollen die Vertreter der EU die Vertreter Kanadas darüber informieren, dass die Sonderklagsrechte innerhalb der EU-Mitgliedstaaten äußerst umstritten sind und zumindest in Österreich abgelehnt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vertreter der EU auf dem kommenden EU-Kanada-Gipfel, (noch) EU-Ratspräsident Hermann Van Rompuy und (noch) EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite