Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 178

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Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pirklhuber einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde be­treffend CETA-TTIP – Keine Sonderklagsrechte für Konzerne

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage "Fairer Handel statt Kon­zernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel"

Begründung

Am 5. August 2014 legte die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten den vorläufig ausverhandelten Vertragstext über ein Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) vor. Darin vorgesehen sind u.a. Investorenschutz-Klauseln, die Konzernen Sonderklagsrechte gegen Staaten einräumen. Ausländische Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie der Mei­nung sind, dass Änderungen der Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitsschutzstandards etc. ihre erwarteten zukünftigen Gewinne schmälern. Sollten die Sonderklagsrechte in CETA verankert werden, so gilt diese Tatsache als Blaupause für TTIP, das derzeit verhandelte EU-USA-Handelsabkommen. Da sowohl die EU als auch Kanada und die USA über hochentwickelte Justizsysteme verfügen, besteht keine Notwendigkeit für ei­ne Sondergerichtsbarkeit.

In der Bevölkerung gibt es massive Bedenken gegen die geplanten internationalen Handelsabkommen der EU, die Bundeskanzler Werner Faymann dem designierten EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker in Bezug auf TTIP mitgeteilt hat. So wird Bundeskanzler Faymann am 9.8. und 11.8. wie folgt in der Kronenzeitung zitiert: "Ich habe unsere Anliegen und auch unsere Bedenken bei Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker persönlich vorgebracht. Er hat ein offenes Ohr für all diese Sor­gen gezeigt."

Auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen zwischen EU und Kanada am 25./26.9.2014 soll voraussichtlich der vorläufige Abschluss der CETA-Verhandlungen bekannt gegeben werden. Im Vorfeld geht es darum, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene unmissverständlich klar legt, dass es - im Sinne der Aussagen von Bundeskanzler Faymann - in Österreich schwerwiegende Bedenken gegenüber den Freihandelsab­kommen der EU gibt. Auf dem bevorstehenden EU-Kanada-Gipfeltreffen sollen die Vertreter der EU die Vertreter Kanadas darüber informieren, dass die Sonderklags­rechte innerhalb der EU-Mitgliedstaaten äußerst umstritten sind und zumindest in Ös­terreich abgelehnt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vertreter der EU auf dem kommenden EU-Kanada-Gipfel, (noch) EU-Ratspräsident Hermann Van Rompuy und (noch) EU-Kom­missionspräsident Manuel Barroso,

 


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