Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 189

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Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Hinblick auf diese Freihandelsabkommen, die seitens der EU mit Kanada und den USA abzuschließen sind, für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards einzutreten und jede Absenkung europäischer Standards zu verhin­dern.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, bevor Sie vom Rednerpult weggehen: Sie müssen den Antrag im Wortlaut verlesen. (Abg. Matznetter: Er hat mehr als eine Seite!) – Der Antragstext ist genau eine Seite lang. Ich habe kein Ersuchen vorliegen, ihn zu verteilen, also muss ich Sie bitten, ihn zu verlesen, sonst ist er nicht ordnungs­gemäß eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Kogler.)

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (fortsetzend): Der Nationalrat wolle be­schließen:

„Die Bundesregierung wird in Hinblick auf die Freihandelsabkommen der EU mit Kana­da und den USA aufgefordert,

weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, daten­schutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards einzutreten und eine Absenkung europäischer Standards zu verhindern. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkann­ten ILO-Übereinkommen sowie aus internationalen Umweltübereinkommen zu errei­chen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Me­chanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.

sich gegenüber den europäischen Partnern und insbesondere der Europäischen Kom­mission weiterhin für eine Stärkung der Transparenz der Verhandlungen und einen Zu­gang der Öffentlichkeit zu Verhandlungsdokumenten einzusetzen sowie die interes­sierte Öffentlichkeit verstärkt in die Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen einzu­binden.

sich dafür einzusetzen, dass derartige umfassende Freihandelsabkommen weiterhin als gemischte Abkommen klassifiziert und somit auch den nationalen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt werden.

den Schutz öffentlicher Dienstleistungen gegenüber den Handelspartnern der EU auch auf europäischer Ebene weiterhin offensiv einzufordern. Dies bedeutet insbesondere, dass die Handlungsspielräume auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene zum Erhalt sowie Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen bzw. der Daseinsvorsorge si­cherzustellen und somit vor einer Einschränkung durch Liberalisierungsverpflichtungen zu schützen sind. Am Schutzniveau der bisherigen horizontalen Ausnahmen für öffent­liche Dienstleistungen (‚Public Utility‘-Klausel und ‚Subventionsvorbehalt‘) muss festge­halten werden und auch das Recht der Mitgliedstaaten, über Definition, Organisation und Anforderungen an öffentliche Dienstleistungen zu entscheiden sowie das Subsi­diaritätsprinzip müssen gewahrt bleiben. Außerdem muss es den Mitgliedstaaten wei­terhin offenstehen, abhängig von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten und im Ein­klang mit den internationalen Verpflichtungen, ihre sensiblen öffentlichen Dienstleistun­gen in künftigen Handelsverhandlungen abzusichern.

Die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit ent­wickelten Rechtssystemen (z. B. USA und Kanada) ist aus heutiger Sicht nicht er­kennbar.“

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(Bravoruf des Abg. Kogler.) – Ich sehe Nicken bei der Opposition und hoffe auf eine möglichst breite Zustimmung in diesem Bereich.

 


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