Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 190

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In diesem Sinne, meine Damen und Herren, rate ich davon ab, hier mitzugehen. Ge­hen wir den Weg gemeinsam, wir werden unsere Standards erhalten! (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit ist damit, glaube ich, endgül­tig geklärt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.59


Präsident Karlheinz Kopf: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es tut mir leid, dass ich es Ihnen abverlangen musste, den Antrag zu verlesen. Nach § 55 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung hätten wir den Antrag zwar verteilen lassen können, aber das wäre sich zeitlich bis zum Ende dieser Debatte nicht mehr ausgegangen, und eine Verle­gung der Abstimmung nach den nächsten Tagesordnungspunkt ist bei einem Ent­schließungsantrag nicht möglich. Die Abstimmung hätte also erst am Beginn der nächs­ten Sitzung stattfinden können, und diese ist bekanntlich erst im nächsten Monat.

Es tut mir leid, aber in diesem Falle musste ich Ihnen das abverlangen. Ich bitte um Verständnis. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Gut gedacht!)

Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anforderungen an Freihandelsabkommen der EU

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Fairer Handel statt Kon­zernjustiz  Regierungsspitze mit Doppelspiel (2442/J)

Die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada bzw. den USA über umfassende Freihandelsabkommen, die für die EU von der Europäischen Kommission geführt wer­den, waren bereits mehrfach Thema im Nationalrat und seinen Ausschüssen.

Nicht zuletzt auf Grund der mangelnden Transparenz dieser Verhandlungen besteht Unklarheit über die Zielsetzung und Auswirkungen der beiden Abkommen. Bedenken wurden neben der mangelnden Offenheit der Verhandlungen u.a. in Hinblick auf die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der hohen europäischen Sozial-, Umwelt-, Daten­schutz- und KonsumentInnenschutzstandards, den Erhalt öffentlicher Dienstleistungen, mögliche Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS) und die ausreichende Einbindung der nationalen Parlamente geäußert. Zumindest in Hinblick auf ISDS-Klauseln hat die Eu­ropäische Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen und noch zu bewerten sein werden.

Angesichts dieser Kritik ist es unverständlich, dass die Europäische Kommission noch diese Woche das Ende der Verhandlungen mit Kanada bekannt geben will. Aus ös­terreichischer Sicht erscheint dies eindeutig verfrüht. Vor einer rechtlich verbindlichen Unterzeichnung durch die EU muss die geäußerte Kritik jedenfalls ausreichend be­rücksichtigt und wo notwendig auch noch Änderungen am Vertragstext vorgenommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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