In diesem Sinne, meine Damen und Herren, rate ich davon ab, hier mitzugehen. Gehen wir den Weg gemeinsam, wir werden unsere Standards erhalten! (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit ist damit, glaube ich, endgültig geklärt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.59
Präsident Karlheinz Kopf: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es tut mir leid, dass ich es Ihnen abverlangen musste, den Antrag zu verlesen. Nach § 55 Abs. 4 der Geschäftsordnung hätten wir den Antrag zwar verteilen lassen können, aber das wäre sich zeitlich bis zum Ende dieser Debatte nicht mehr ausgegangen, und eine Verlegung der Abstimmung nach den nächsten Tagesordnungspunkt ist bei einem Entschließungsantrag nicht möglich. Die Abstimmung hätte also erst am Beginn der nächsten Sitzung stattfinden können, und diese ist bekanntlich erst im nächsten Monat.
Es tut mir leid, aber in diesem Falle musste ich Ihnen das abverlangen. Ich bitte um Verständnis. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Gut gedacht!)
Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anforderungen an Freihandelsabkommen der EU
eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Fairer Handel statt Konzernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel (2442/J)
Die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada bzw. den USA über umfassende Freihandelsabkommen, die für die EU von der Europäischen Kommission geführt werden, waren bereits mehrfach Thema im Nationalrat und seinen Ausschüssen.
Nicht zuletzt auf Grund der mangelnden Transparenz dieser Verhandlungen besteht Unklarheit über die Zielsetzung und Auswirkungen der beiden Abkommen. Bedenken wurden neben der mangelnden Offenheit der Verhandlungen u.a. in Hinblick auf die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der hohen europäischen Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und KonsumentInnenschutzstandards, den Erhalt öffentlicher Dienstleistungen, mögliche Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS) und die ausreichende Einbindung der nationalen Parlamente geäußert. Zumindest in Hinblick auf ISDS-Klauseln hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen und noch zu bewerten sein werden.
Angesichts dieser Kritik ist es unverständlich, dass die Europäische Kommission noch diese Woche das Ende der Verhandlungen mit Kanada bekannt geben will. Aus österreichischer Sicht erscheint dies eindeutig verfrüht. Vor einer rechtlich verbindlichen Unterzeichnung durch die EU muss die geäußerte Kritik jedenfalls ausreichend berücksichtigt und wo notwendig auch noch Änderungen am Vertragstext vorgenommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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