Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 191

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„Die Bundesregierung wird in Hinblick auf die Freihandelsabkommen der EU mit Kana­da und den USA aufgefordert,

weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, daten­schutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards einzutreten und eine Absenkung europäischer Standards zu verhindern. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkann­ten ILO-Übereinkommen sowie aus internationalen Umweltübereinkommen zu errei­chen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Me­chanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.

sich gegenüber den europäischen Partnern und insbesondere der Europäischen Kom­mission weiterhin für eine Stärkung der Transparenz der Verhandlungen und einen Zu­gang der Öffentlichkeit zu Verhandlungsdokumenten einzusetzen sowie die interes­sierte Öffentlichkeit verstärkt in die Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen einzu­binden.

sich dafür einzusetzen, dass derartige umfassende Freihandelsabkommen weiterhin als gemischte Abkommen klassifiziert und somit auch den nationalen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt werden.

den Schutz öffentlicher Dienstleistungen gegenüber den Handelspartnern der EU auch auf europäischer Ebene weiterhin offensiv einzufordern. Dies bedeutet insbesondere, dass die Handlungsspielräume auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene zum Erhalt sowie Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen bzw. der Daseinsvorsorge si­cherzustellen und somit vor einer Einschränkung durch Liberalisierungsverpflichtungen zu schützen sind. Am Schutzniveau der bisherigen horizontalen Ausnahmen für öffent­liche Dienstleistungen (‚Public Utility’-Klausel und „Subventionsvorbehalt“) muss festge­halten werden und auch das Recht der Mitgliedstaaten, über Definition, Organisation und Anforderungen an öffentliche Dienstleistungen zu entscheiden sowie das Subsi­diaritätsprinzip müssen gewahrt bleiben. Außerdem muss es den Mitgliedstaaten wei­terhin offenstehen, abhängig von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten und im Ein­klang mit den internationalen Verpflichtungen, ihre sensiblen öffentlichen Dienstleistun­gen in künftigen Handelsverhandlungen abzusichern.

Die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechtssystemen (z. B. USA und Kanada) ist aus heutiger Sicht nicht er­kennbar."

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


18.00.23

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine lie­ben Kolleginnen und Kollegen! Ganz ehrlich gesagt, die Grünen verstehe ich nicht mehr! Herr Kollege Kogler, Herr Kollege Pirklhuber, Frau Klubobfrau Glawischnig! Jetzt wollt ihr fast in allen oder in vielen Bundesländern mitregieren, auch auf Bundesebene. Aber da habt ihr jetzt ein Orientierungsproblem, denn ihr betreibt noch immer Verun­sicherungspolitik. (Abg. Pirklhuber – auf den Entschließungsantrag zeigend –: Das klärt etwas!) Regierungsarbeit heißt verantworten und den Menschen Sicherheit bieten, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher sollten wir uns in eine Diskussion begeben, wo wir nicht hysterisch etwas her­beireden und den Teufel an die Wand malen, sondern wo wir wirklich emotionsfrei, sachlich, kompetent versuchen, die Chancen und die Risken aufzuzeigen und gemein­sam hier in diesem Parlament klare Positionierungen zu finden.

 


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