Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 212

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die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 ge­ändert werden, dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird.

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19.13.51Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die Verhandlungen über den 4. Punkt der Tages­ordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. 5 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte. (Zwischenrufe.)

 


19.14.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Ing. Rädler ruft schon mühsam, bevor ich angefangen habe. Das nenne ich Wertschätzung im Parlament.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Jetzt spanne ich den Bogen wieder zum Petitionsausschuss zurück, in dem eine Petition verlangt hat, bei der Zusammenlegung von Städten und Gemeinden eine verpflich­tende Volksabstimmung vorzusehen. Es haben einige – manche schmerzlich und an­dere erfreulich – erfahren, welche Folgen die Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark hatten und wie das bei der Bevölkerung angekommen ist.

Dass es auch anders geht, zeigen uns die Nachbarn in der Schweiz. Der Kanton Gla­rus hatte das Problem, dass die Gemeinden pleite waren – ein Schicksal, das sie mit vielen österreichischen Gemeinden geteilt haben. Man wollte dem Volk vorschlagen, in der Landgemeinde – wo sich die Bevölkerung direktdemokratisch trifft – die 25 Ge­meinden auf zehn zusammenzulegen. Und in der Diskussion mit der Bevölkerung hat sich ein Bürger zu Wort gemeldet und gesagt, warum eigentlich zehn Gemeinden, die brauchen wir gar nicht, machen wir drei: Glarus Nord, Glarus Mitte, Glarus Süd. – Die Landgemeinde hat das angenommen. Es geht also, wenn man die Bevölkerung mitein­bezieht, mit ins Boot nimmt.

Das geht natürlich in der Schweiz viel leichter als in Österreich – da können Sie (in Richtung des Abg. Rädler) den Kopf schütteln, der Beweis ist aber schon angetreten, Herr Bürgermeister –, weil dort die Einheit für die Einnahmen verantwortlich ist, die auch für die Ausgaben verantwortlich ist. Und die Bürger wissen haargenau, wenn wir uns alles selbst leisten, selbst eine Bauabteilung leisten, selbst einen Bauhof leisten, selbst ein Kulturhaus leisten, selbst ein Schwimmbad leisten, dann müssen wir es auch selbst mit unseren Steuern zahlen.

Die österreichische Finanzlogik, nach der der Bund den wesentlichen Teil der Gelder einhebt und das nachher verteilt und die Landeshauptleute das auch in politischen Gnadenakten verteilen lassen, ist natürlich eine andere. Da wird das verschleiert. Und es ist vielleicht auch viel bequemer für einen Bürgermeister, wenn er vor leeren Kassen steht, beim Landeshauptmann zu winken. Und es ist für einen Landeshauptmann viel feiner, mit seinen acht Kollegen zum Finanzminister zu fahren und dem etwas mehr Geld abzupressen. Deswegen gehören einige Dinge geändert.

Es genügt auch nicht, wenn wir in Österreich immer von Reformen reden und diese verlangen, aber die Finanzausgleichsverhandlungen hinausgeschoben werden. Wenn man die Reformen nicht politisch durchsetzt und den Finanzausgleich einfach verlän­gert, dann geht es wie bisher weiter und wir haben den gleichen Ausgabensalat wie bisher.

Wir könnten eine viel modernere Politik machen. Wir könnten einen demokratischeren, einen föderalistischeren Staat haben.

 


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