Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 261

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wir das Rederecht hier um viele Punkte erweitern, dann stellt sich die Frage, ob wir dann nicht letztendlich die parteipolitische Agitation einfach nur mit anderen Protago­nisten fortsetzen. Und da müssen wir schon genau aufpassen, um welche Körper­schaften es sich handelt und wie diese demokratisch legitimiert sind, ich sage einmal, ob es das Europäische Parlament ist oder das nationale Parlament, ob es ein Landtag oder eine Gemeinde ist. Es ist letztlich wichtig, welche Körperschaften wie gewählt sind, mit welchen Mehrheiten zusammengesetzt sind und wie dann hier auch Mei­nungsbildung stattfindet, ohne dass man letztendlich die Ebenen vermischt. Ich glaube aber, die Notwendigkeit ist gegeben. Man sieht auch die Bewegung.

Ich möchte nur kurz zwei Pressemeldungen kommentieren. Wenn die NEOS schrei­ben: „Wir freuen uns darüber, dass die beiden Regierungsparteien jetzt endlich auch Europa lieben“, dann meine ich, das passt vielleicht zur Debatte, die wir vorher geführt haben über die verschiedensten Beziehungsstati, die der eine oder andere hat, wen er liebt, aber ich glaube, die Zuneigung zu Europa zeigen wir doch alle relativ deutlich.

Abschließen möchte ich mit einem Zitat der Vizepräsidentin des Europäischen Parla­ments, die schreibt: „Wir werden uns jetzt die Vorschläge der Koalition im Detail an­schauen.“ – Ich glaube, das ist ja der Weg, den wir gehen, und damit ist das alles im Geschäftsordnungsausschuss letztendlich auch gut aufgehoben. (Beifall bei der ÖVP.)

22.02


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


22.02.51

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen, insbesondere werter Kollege Dieter Brosz! Du weißt, dass ich dich aufgrund deiner Sachlichkeit und deiner Zusammenarbeit, insbesondere bei der Erarbeitung der Reform der Untersuchungsausschuss-Verfahrensordnung, sehr schät­ze. Aber was euren Antrag zur Implementierung eines Rederechts hier im Plenum für Abgeordnete zum Europäischen Parlament betrifft, da trennen uns inhaltlich schon Wel­ten. Ich möchte das einmal so versöhnlich einleiten, aber es doch auch begründen.

Wenn man in die Stimme der Bevölkerung hineinhört – in die Stimme der Bevölkerung, ja –, was ja an sich sehr wesentlich für all unser Tun als Abgeordnete, als Volksver­treter hier im Hohen Haus sein sollte, dann kann man dort sehr wohl vernehmen: Wieso soll es für Abgeordnete einer anderen Kammer, des Europäischen Parlaments, hier im Hohen Haus in Wien ein Rederecht im Plenum geben? Vielmehr sollte es für viele Abgeordnete, die ihrer Tätigkeit in Straßburg und in Brüssel nachgehen, eine Zu­hörpflicht geben, was Initiativen, was Notwendigkeiten im Interesse unserer Republik betrifft, um diese schlussendlich dann in Straßburg und in Brüssel zu vertreten, und zwar nicht nur in Form eines Rederechts, sondern einer Redepflicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dort wäre es oft notwendig, ja geradezu ein Auftrag, in vielen unterschiedlichen Teilbe­reichen die Stimme für Österreich zu erheben. Wir und insbesondere unsere Bevölke­rung, die wir ja diese Abgeordneten über die wählbaren Listen mit einem Vertrauen ausgestattet haben, vertrauen darauf, dass unsere österreichischen Interessen in Brüssel vertreten werden und nicht dieses Plenum hier dafür genützt wird, eine güns­tige, billige Variante für den Verkauf des eigenen Tuns in Brüssel darzustellen.

Wenn ich die Argumentation und die Begründung des Antrages der Grünen sehe, nämlich dass ihr davon ausgeht, dass es notwendig ist, hier eine beratende Stimme einfließen zu lassen, muss ich sagen, es ist auch kein Geheimnis, dass diese Beratung durch Abgeordnete des Europäischen Parlaments in den zuständigen Ausschüssen bereits möglich ist.

 


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