Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 74

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17.32.41

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Ohne Sicherheit ist keine Freiheit“. – Wilhelm von Humboldt, ein bedeuten­der deutscher Staatstheoretiker, sagte damit, dass Sicherheit und Freiheit alles andere sind als Gegensätze. Ohne Sicherheit ist Freiheit nichts, weil sie ein Leben in Angst bedeuten würde. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Gerade durch die aktuellen Krisenherde – viele von Ihnen haben das ja heute in Ihren Reden angesprochen – wird uns das in dramatischer Weise bewusst.

Nach unserer Verfassung obliegt dem Bundesheer die militärische Landesverteidigung. Gleichzeitig ist das Bundesheer stets zu Hilfeleistungen in Katastrophenfällen bereit und darüber hinaus hat es die Aufgabe, unsere verfassungsmäßigen und demo-kratischen Einrichtungen und die Freiheiten der Einwohner zu sichern. Das bedeutet also, dass unsere Soldatinnen und Soldaten im Ernstfall auch einen funktionierenden Rechtsstaat gewährleisten. Nur so können wir als Bürger unsere Freiheitsrechte ausüben – die Meinungsfreiheit, aber auch die Versammlungsfreiheit zum Beispiel. (Zwischenruf des Abg. Hübner.)

Das Bundesheer schützt gemeinsam mit der Polizei die kritische Infrastruktur im Ernstfall. Sie wissen, was dazu gehört: Das sind zum Beispiel die Energieanlagen, die Wasserinfrastruktur und Kommunikationseinrichtungen. – Das ist Landesverteidigung im 21. Jahrhundert.

Aus all diesen Gründen ist es für mich als Justizsprecherin der ÖVP, aber auch als Bürgerin dieses Landes extrem wichtig, dass wir unser Bundesheer haben. Ich bin eine große Befürworterin dieses Bundesheeres! Ich danke allen jungen Männern und Frauen, die bereit sind, den Dienst im Bundesheer anzutreten und bereit sind, uns und unser Land mit Waffen zu verteidigen. Denn das bedeutet im Krisenfall auch, dass sie bereit sind, ihr Leben dafür einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ganz wichtig ist mir in diesem Zusammenhang auch zu sagen, dass es ja nicht nur die Soldatinnen und Soldaten sind, die sich in dieser Situation entscheiden, den Wehr­dienst anzutreten, sondern auch die Familien – die Eltern, die Großeltern, die Schwes­tern, die Brüder –, die sie unterstützen, diese Entscheidung zu treffen.

Die Volksbefragung am 20. Jänner 2013 hat ein klares Ergebnis gebracht: 60 Prozent waren für die Beibehaltung der Wehrpflicht. Das ist eine Staatsbürgerpflicht, die damit gesichert wurde. Zugleich haben sich die Österreicher zum Bundesheer bekannt, das nach der Verfassung als Milizheer eingerichtet ist.

Die Sicherheitsstrategie ist verabschiedet. Sie besagt – das kann jeder nachlesen, und wer heute etwas anderes meint, der hat sie nicht gelesen –, was die Heraus­forde­rungen des 21. Jahrhunderts für unsere Landesverteidigung sind. Darauf auf­bauend wird nunmehr die Teilstrategie Verteidigungspolitik verhandelt.

Die Volksbefragung hat auch einen klaren Auftrag ergeben, was die Ausbildung unse­rer Rekruten anbelangt: Jeder Soldat soll wissen, was er zu tun hat und warum er es zu tun hat. Den Grundwehrdienst zu attraktivieren ist ein Gebot der Stunde. Die Rekruten und die Soldaten sollen mit zusätzlicher Bildung und Ausbildung, mit zusätzlichem Wissen aus dieser Zeit herauskommen.

Die Arbeitsgruppe zur Reform des Wehrdienstes ist einberufen, und die Aufga­ben­stellungen sind vielfältig: von der Modernisierung der Ausbildung bis zur Verbesserung der Umsetzung des Milizsystems und etliches anderes an Innovationen, insbesondere auch – ganz wichtig! – im Bereich der Integration.

 


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