Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 90

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Veränderung der Gehaltskurve mit höheren Anfangsgehältern und flacherem Anstieg; und

Optimierung des Wechsels zwischen zivilen und militärischen Berufen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungsgängen.“

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Ich bitte Sie, werte Damen und Herren von den Regierungsparteien, nicht noch einmal 40 Jahre verstreichen zu lassen, ehe an diesen antiquierten Regelungen etwas geändert wird. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

18.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Vavrik eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen betreffend die Erarbeitung eines neuen Militär-Dienst- und Besoldungsrechtes

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend dem Thema „Das Bundesheerdesaster gefährdet Österreichs Neutralität und Katastrophenschutz“

Am 3. Oktober 2014 wurde von BM Klug das Strukturpaket ÖBH 2018 vorgestellt. Unter anderem ist darin auch die Schaffung eines „neuen, attraktiven Dienstrechts“ vorgesehen. Ein solches wird schon seit Jahren nicht nur von diversen Oppositions­parteien gefordert.

So empfiehlt schon der Bericht der Bundesheerreformkommission unter dem Vorsitz von Dr. Helmut Zilk aus dem Jahr 2004 die Erarbeitung eines neuen Dienst- und Besoldungsrechtes im Rahmen des öffentlichen Dienstes, das den Anforderungen des Bundesheeres 2010 gerecht wird und sowohl die kurzfristige Verfügbarkeit des Per­sonals als auch eine bedarfsorientierte und flexible Verwendung und soziale Absiche­rung gewährleistet. Die Entlohnung der Soldaten und Soldatinnen hat den Beson­derheiten des Dienstes einschließlich damit verbundener Gefährdungen bei Einsätzen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus empfiehlt der Bericht die Optimierung des Wechsels zwischen zivilen und militärischen Berufen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungsgängen und die Setzung von mit dem Arbeitsmarktservice und der Wirtschaft abgestimmten berufs- und umstiegs­fördernden Maßnahmen sowie eine bevorzugte Einstellung befristeter Berufssoldaten und Berufssoldatinnen im Öffentlichen Dienst.

Zehn Jahre später präsentiert BM Klug sein Strukturpaket mit teils identen Forde­rungen. Dadurch wird nun noch einmal mehr deutlich, dass die Regierungen in den letzten zehn Jahren die Empfehlungen der Bundesheerreformkommission in keinster Weise umgesetzt haben. Diese Versäumnisse der letzten Jahre spiegeln sich insbe­sondere auch dadurch wieder, dass derzeit rund 70 % des Heeresbudgets für Per­sonalkosten anfallen.

Ein neues Dienst- und Besoldungsrecht bedeutet zwar keine unmittelbare finanzielle Entlastung für das ÖBH, dennoch ist ein solches dringend erforderlich um eine langfristige Basis für ein finanziell gesund strukturiertes Bundesheeres zu schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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