Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 77

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Zum zweiten Punkt, den wir hier unter einem debattieren, zu den sogenannten Ster­nenkindern, wird mein Kollege Mag. Gerstl Stellung nehmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lue­ger. – Bitte.

 


12.30.38

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Kollege Amon hat von unserem gemeinsamen Antrag betreffend Installierung ei­nes Zentralen Personenstandsregisters gesprochen. Dieses sollte ja ursprünglich schon im April 2013 beginnen, ist ein bisschen geholpert, wurde auf November 2013 verscho­ben und soll jetzt endgültig mit November 2014 in Kraft treten. Freitag vor einer Woche war ein sogenannter Stresstest, wo dieses Programm online gegangen ist.

Es ist nach einer Viertelstunde ausgefallen und hat nicht ganz funktioniert. Vorige Wo­che hat auch noch eine Bundesarbeitstagung der Standesbeamten in St. Pölten statt­gefunden, bei der noch einmal Kolleginnen und Kollegen des Innenministeriums anwe­send waren, um sämtliche Problematiken aufzunehmen.

Es gibt in diesem System leider noch viele, viele Kinderkrankheiten. Daher ist dieser Antrag sehr wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger keinen Nachteil durch einen Ausfall haben, weil sie dann keine Urkunden bekommen würden. Es gibt derzeit eine hohe Qualität, wenn Urkunden ausgestellt werden. Die werden auch in sehr kurzer Zeit, sprich am selben Tag, ausgestellt, und daran sollten wir weiter festhalten.

Zu unserem zweiten Thema, zu den Sternenkindern, möchte ich einen Entschließungs­antrag einbringen. Es ist mir eine wirkliche Freude, dass dieser Antrag, in dem es um fehlgeborene Kinder geht, ein Allparteienantrag geworden ist. Fehlgeborene Kinder sind in Österreich bis dato nicht ins Personenstandsregister eingetragen worden. Jetzt soll am Beispiel Deutschland eine Möglichkeit dazu geschaffen werden. Deutschland hat bereits im Mai des vorigen Jahres die Regelung getroffen, dass auf Wunsch der El­tern diese Kinder, die sie mit dem sehr, sehr schönen Begriff „Sternenkinder“ bezeich­net haben, eingetragen werden können.

Ich bringe daher nun den oben erwähnten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lueger, Lipitsch, Amon, Gahr, Gerstl, Belakowitsch-Jenewein, Mu­siol, Hagen, Alm, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Gesetzesinitiative zu erarbeiten und dem Na­tionalrat als Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der rechtliche Rahmen geschaf­fen wird, dass auf Wunsch der Eltern auch im österreichischen Recht fehlgeborene Kin­der beurkundet werden können.“

*****

(Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese gesetzliche Regelung kann zwar den Schmerz der Eltern nicht lindern, aber das soll sie darüber hinwegtrösten, dass sie den Verlust eines Kindes zu erleiden haben. Sie sollen eine Möglichkeit haben, von ihrem Kind würdig Abschied zu nehmen. Diese Änderung im Personenstandsgesetz ist daher für Väter und Mütter dieser Sternenkinder nicht nur rechtlich und familienpolitisch her-


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