Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 76

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Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einhaltung des Sicherheitspakts zwischen dem BMI und dem Land Steiermark.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

12.26.232. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 612/A der Abgeordneten Angela Lueger, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz 2013 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (274 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Petition (18/PET) betreffend „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“, überreicht vom Abgeord­neten Hermann Lipitsch (275 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


12.27.38

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Da es sich hierbei um eine Konsensmaterie handelt, kann ich mich etwas kürzer fassen. Worum geht es? – Es geht um das Zentrale Personenstandsregister beziehungsweise das Zentrale Staatsbürgerschafts­register, das wir einführen. Damit soll künftig sichergestellt werden, dass Informationen über Geburt, Ehe und Tod in ein zentrales Register kommen. Bisher haben die Stan­desämter entweder handschriftlich oder im Wege eigener EDV-Systeme solche Eintra­gungen vorgenommen. In Hinkunft wird durch ein zentrales Register das Ganze bür­gerfreundlicher gestaltet, vor allem aber bürgernäher gestaltet, weil künftig jedes Mel­de- respektive Standesamt imstande sein wird, entsprechende Urkunden auszufolgen.

Man hat in der Vorbereitung darauf sehr eng mit jenen zusammengearbeitet, die das in der Praxis auch tatsächlich tun, um eben eine entsprechende Vorgangsweise wählen zu können. Natürlich besteht bei einem derart großen Projekt die Gefahr, dass bei der Einführung da oder dort Probleme auftreten, dass es zu Ausfällen kommt, die im elek­tronischen, im technischen Bereich liegen. Um sicherzustellen, dass durch solche kurz­fristigen Ausfälle bei der Einführung dieses Zentralen Personenstandsregisters bezie­hungsweise Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters nicht das ganze Werkel zum Still­stand kommt, wollen wir über einen Initiativantrag die Möglichkeit schaffen, auf Basis einer rechtlichen Grundlage dennoch entsprechende Eintragungen vornehmen zu kön­nen.

Darum geht es im Wesentlichen bei diesem gemeinsamen Initiativantrag, der schon im Ausschuss sehr breite Zustimmung gefunden hat, um die ich auch jetzt ersuchen darf.

 


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