Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 82

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12.46.37

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Präsident! Geschätz­te Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit 1. November wird das Zentrale Personenstandsregister in Betrieb gehen – ein Projekt, an dem wir sehr lange gear­beitet haben, ein Projekt, mit dem wir auch einen ganz großen Meilenstein in Richtung bürgernahe Verwaltung und vor allem mehr Service für unsere Bevölkerung setzen.

Sie wissen, wie es bisher funktioniert hat. Die zentralen Informationen über Personen von der Geburt über die Ehe beziehungsweise eingetragene Partnerschaft bis hin zum Tod wurden lokal von den Standesämtern verwaltet und in sogenannte Personen­standsbücher eingetragen, somit waren diese Informationen auf 1 400 Behörden ver­streut. Ähnlich die Situation bei den Staatsbürgerschaften. Gerade mit der Inbetrieb­nahme des Zentralen Personenstandsregisters am 1. November wird all das der Ver­gangenheit angehören, und alle Personenstandsfälle werden auch zentral gespeichert und verwaltet.

Im Fokus all dieser Arbeit, all dieser Entwicklung stand natürlich das Service für die Bürgerinnen und Bürger, der Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger.

Was heißt das jetzt für die Bevölkerung? – Das heißt, alle Urkunden, geht es um die Eheschließung, geht es um Geburt und Partnerschaft, können an jedem Standesamt ausgestellt werden, und die Bürgerinnen und Bürger sparen sich sehr viele Wege und vor allem sehr viel Zeit.

Datenschutz war natürlich auch bei der Entwicklung dieses Projektes ein ganz zentra­les Thema, wobei wir viele Datensicherungsmaßnahmen vorgenommen haben und nur jene Personen Zugriff haben, die auch kraft des Gesetzes die Berechtigung dazu ha­ben beziehungsweise die diese Daten kraft des Gesetzes auch brauchen.

Es wurde schon von meinen Vorrednern angesprochen, dass natürlich sehr viele Auf­gaben und Herausforderungen zu bewerkstelligen waren, nicht nur technischer Natur, sondern auch was die Anwendung und die Bedienung in Zukunft betrifft. Jeder von uns weiß, dass Neues natürlich immer eine Herausforderung und eine gewisse Irritation darstellt. Aber es ist uns im gemeinsamen Miteinander zwischen dem BMI, den Län­dern und den Gemeinden gelungen, all diese Daten zusammenzuführen. 1 300 Ge­meinden haben ihre Daten mit unterschiedlichster Qualität und unterschiedlichstem Umfang hier eingemeldet – ja, eine große Herausforderung, aber wir haben sie inso­fern bewerkstelligt, als wir mit dem 1. November starten und jetzt vor allem auch noch mit dieser Schleife, die notfalls auch eingezogen werden kann, wofür ich mich herzlich bedanke.

Wichtig war uns vor allem auch die Schulung, damit auch die Anwendung gewährleis­tet werden kann. Auch das, gebe ich zu, wird sicherlich eine Herausforderung seitens der Anwender, aber ich bin fest davon überzeugt, nach einigen Monaten der Praxis werden die notwendige Qualität beziehungsweise auch die Routine vorhanden sein.

Neben dem Personenstandsregister betrifft das auch das Zentrale Staatsbürgerschafts­register, wo sich der Bürger ebenfalls Zeit und vor allem viele Wege erspart.

Sie sehen also, das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Verwaltungsvereinfachung und vor allem mehr Bürgerservice für unsere Bevölkerung – ein Paradebeispiel dafür, wie moderne Verwaltung funktioniert. Wir sind gerade in diesem Bereich, was die Tech­nik betrifft, im 21. Jahrhundert angekommen.

Ich sage ein herzliches Danke für all das Bemühen. Es war im wahrsten Sinne des Wortes ein riesiges Projekt, ein Monsterprojekt, aber vor allem auch ein Meilenstein. Danke noch einmal auch allen meinen Expertinnen und Experten im Haus, die sehr viel Kompetenz und auch Geduld eingebracht haben.

 


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