stehenden Kosten gegenüberzustellen und mit hoher Wahrscheinlichkeit als unwirtschaftlich zu bezeichnen. Fracking ist in Österreich gegenüber Amerika vergleichsweise bis zu zehnmal so teuer. Die OMV, welche sich mit der Schiefergasgewinnung umfassend auseinandergesetzt hat, hat sich von dem Vorhaben bekanntlich zurückgezogen, und das Gleiche gilt damit für den Antrag auf Bewilligung. Es besteht somit derzeit kein Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-Gesetz.
Es gilt als erwiesen, dass die Schiefergasgewinnung mit dem Stand der derzeitigen Technik zu Folgeschäden führt. Anzusprechen ist da die Verschmutzung von Grundwasser sowie landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Es kann nicht akzeptiert werden, dass Umweltschäden, welche durch Fracking entstehen, bewusst in Kauf genommen werden. Wir, Familie Österreicher – also auch deren Politik –, sind zum Schutz unseres Wassers aufgefordert. Kein Verständnis besteht dafür, dass die in Österreich geltenden Rahmenbedingungen zugunsten einer amerikanisierten EU verwässert werden. Österreich hat in zahlreichen Positionen gegenüber der EU eine strengere Gesetzgebung zum Wohle der Bevölkerung, sodass die Schiefergasgewinnung dem Grunde nach zu verbieten ist. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass die Freigabe einer Schiefergasgewinnung für Studienzwecke als Hintertüre nicht geöffnet werden kann.
Als Techniker im Zivilberuf unterstütze ich daher den Antrag der Freiheitlichen, welcher ein generelles Fracking-Verbot zur Folge hat, und ersuche um dessen Annahme. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.36
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
14.37
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! In Österreich – das haben wir heute schon mehrmals gehört – gibt es keine wirtschaftspolitisch sinnvolle Anwendung von Fracking, und auch umweltpolitisch sind wir einer Meinung, dass wir Fracking in der derzeitigen Form nicht wollen. Daher frage ich mich: Warum wollen wir ein Verbot von etwas, das wir eigentlich weder in der Wirtschaft noch in der Politik noch sonst irgendwo wollen? (Abg. Kickl: Vorsichtshalber!)
Ich glaube, wir schaffen wieder ein Gesetz mehr, das wir zu den Akten legen können, damit wir sagen können: Der Nationalrat war fleißig, wir haben ein Verbot beschlossen, das keinen interessiert, das man in die Schublade legen kann! Daher stellt sich die Frage, ob wir das brauchen.
Der gegenständliche Antrag geht aber weiter. Es wird versucht, den Bogen zu spannen und zu sagen: Welche Mittel brauchen wir zusätzlich, um diese chemischen Probleme nicht entstehen zu lassen? Und da diese derzeit im Raum stehen, spricht man auch von einem temporären Verbot der kommerziellen Nutzung. Ich glaube, das ist auch der richtige Sinn und der Grund, weshalb wir diesem Antrag zustimmen sollten, denn vielleicht ist es in einigen Jahren anders, vielleicht haben die Leobener so weit geforscht, dass wir diese Technik verwenden wollen, und ein Verbot wieder aufzuheben, ist etwas sehr Schwieriges.
Dementsprechend können wir uns mit einem temporären Verbot anfreunden, mit einem generellen Verbot, wie es die Opposition fordert, eher nicht. Ich appelliere auch an die liberalen Kräfte bei den Oppositionsparteien, die sonst eigentlich immer gegen eine derartige Gesetzesflut sind, hier einmal auch zu dieser liberalen Gesinnung zu stehen
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