Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 124

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schuss also vor endgültiger Klärung entscheidender Finanzierungsfragen zur Beschluss­fassung vorgelegt.

Am 17.10. schickt Sozialminister Rudolf Hundstorfer einen Novelle des Pflegegeldge­setzes in Begutachtung. Auch diese Novelle betrifft letzten Endes den Gesundheits­bereich massiv. Die Themen Pflege und Gesundheit sind untrennbar miteinander ver­bunden. Einsparungen und Strukturschwächen im Bereich Pflege haben direkte Aus­wirkungen auf Gesundheitseinrichtungen. Der vielzitierte "Drehtür-Effekt" bei geriatri­schen Patient_innen stellt Krankenhäuser, insbesondere die internistischen und chirur­gischen Stationen vor große Herausforderungen. Die Schnittstellen zwischen Akutver­sorgung im Krankenhaus und dem Wohnraum der Patient_innen müssen interdiszi­plinär auf- und ausgebaut werden, damit eine lückenlose Versorgung gewährleistet werden kann, die langfristig die Sicherheit der betroffenen Menschen erhöht und den stationären Bereich entlastet. Die Diskussion der stationären oder mobilen Betreuung betrifft auch die noch offenen Fragen betreffend Pflegeberufe. In einer Anfragebeant­wortung vom 26. August dieses Jahres verweist der vormalige Gesundheitsminister Alois Stöger auf ein Konzept für eine geplante Novelle des Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetzes, welches in Folge mit Vertreter_innen der Bundesländer und den betroffenen beruflichen Interessensvertretungen vorgestellt und diskutiert werden sollte.

Um den großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gerecht zu werden und sicherzustellen, dass das Gesundheitswesen enkelfit werden kann, braucht es aber eine umfassende Reform auf Basis eines abgestimmten Gesamtkonzepts. Dieses hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:

Zusammenführung der (Finanzierungs-)Verantwortung für die Bereiche Pflege und Ge­sundheit

Bereinigung der zersplitterten Kompetenzlage und Ermöglichung der Finanzierung aus einer Hand

Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und Etablierung eines bundeseinheit­lichen Leistungskatalogs

Umsetzung der Vorhaben der Gesundheitsreform (insbesondere Ausbau des niederge­lassenen Bereichs und Implementierung sogenannter Primärversorgungszentren) mit ambitioniertem Zeitplan, wobei die Finanzierungsströme die Neuausrichtung des Sys­tems unterstützen und begleiten müssen

Flexibilisierung von Arbeitsmodellen im Gesundheitsbereich (z.B. durch Ermöglichung der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen im niedergelassenen Bereich, ohne im Krankenanstaltenrecht der Länder zu landen), nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in österreichischen Krankenanstalten (für Ärzt_innen und Pflegepersonal)

Transparenz aller gesundheitspolitischen Entscheidungen und Grundlagen (insbeson­dere allgemeiner Zugang zu versorgungswissenschaftlich relevanten Daten und Analy­sen)

Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Neuausrichtung des Systems (z.B. mit­tels Bürgerkonventen und Info-Kampagnen)

Denn Modernisierung von Strukturen, Förderung von Selbstbestimmung sowie Trans­parenz im Gesundheitswesen dürfen nicht länger Schlagworte bleiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit nachstehende

 


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