schuss also vor endgültiger Klärung entscheidender Finanzierungsfragen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Am 17.10. schickt Sozialminister Rudolf Hundstorfer einen Novelle des Pflegegeldgesetzes in Begutachtung. Auch diese Novelle betrifft letzten Endes den Gesundheitsbereich massiv. Die Themen Pflege und Gesundheit sind untrennbar miteinander verbunden. Einsparungen und Strukturschwächen im Bereich Pflege haben direkte Auswirkungen auf Gesundheitseinrichtungen. Der vielzitierte "Drehtür-Effekt" bei geriatrischen Patient_innen stellt Krankenhäuser, insbesondere die internistischen und chirurgischen Stationen vor große Herausforderungen. Die Schnittstellen zwischen Akutversorgung im Krankenhaus und dem Wohnraum der Patient_innen müssen interdisziplinär auf- und ausgebaut werden, damit eine lückenlose Versorgung gewährleistet werden kann, die langfristig die Sicherheit der betroffenen Menschen erhöht und den stationären Bereich entlastet. Die Diskussion der stationären oder mobilen Betreuung betrifft auch die noch offenen Fragen betreffend Pflegeberufe. In einer Anfragebeantwortung vom 26. August dieses Jahres verweist der vormalige Gesundheitsminister Alois Stöger auf ein Konzept für eine geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, welches in Folge mit Vertreter_innen der Bundesländer und den betroffenen beruflichen Interessensvertretungen vorgestellt und diskutiert werden sollte.
Um den großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gerecht zu werden und sicherzustellen, dass das Gesundheitswesen enkelfit werden kann, braucht es aber eine umfassende Reform auf Basis eines abgestimmten Gesamtkonzepts. Dieses hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
Zusammenführung der (Finanzierungs-)Verantwortung für die Bereiche Pflege und Gesundheit
Bereinigung der zersplitterten Kompetenzlage und Ermöglichung der Finanzierung aus einer Hand
Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und Etablierung eines bundeseinheitlichen Leistungskatalogs
Umsetzung der Vorhaben der Gesundheitsreform (insbesondere Ausbau des niedergelassenen Bereichs und Implementierung sogenannter Primärversorgungszentren) mit ambitioniertem Zeitplan, wobei die Finanzierungsströme die Neuausrichtung des Systems unterstützen und begleiten müssen
Flexibilisierung von Arbeitsmodellen im Gesundheitsbereich (z.B. durch Ermöglichung der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen im niedergelassenen Bereich, ohne im Krankenanstaltenrecht der Länder zu landen), nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in österreichischen Krankenanstalten (für Ärzt_innen und Pflegepersonal)
Transparenz aller gesundheitspolitischen Entscheidungen und Grundlagen (insbesondere allgemeiner Zugang zu versorgungswissenschaftlich relevanten Daten und Analysen)
Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Neuausrichtung des Systems (z.B. mittels Bürgerkonventen und Info-Kampagnen)
Denn Modernisierung von Strukturen, Förderung von Selbstbestimmung sowie Transparenz im Gesundheitswesen dürfen nicht länger Schlagworte bleiben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit nachstehende
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