Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend „Echte Strukturreformen und völlige Transparenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem“
Im Rahmen der Gesundheitsreform wird derzeit über eine Flexibilisierung medizinischer Versorgungsformen im niedergelassenen Bereich diskutiert. Dabei bleibt jedoch eine Möglichkeit, die Tätigkeit im niedergelassenen Bereich offener zu gestalten, weitgehend unbeachtet: die Option der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen. Diese ist zwar grundsätzlich möglich – jedoch nur im Rahmen eines selbständigen Ambulatoriums, das allen Auflagen des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz des Bundes bzw. der Krankenanstaltengesetzgebung der Länder (inkl. Bedarfsprüfung und Genehmigung des Betriebs durch das jeweilige Bundesland) unterliegt.
Für niedergelassene praktische Ärzt_innen sowie Fachärzt_innen ist in Österreich jedoch grundsätzlich die freiberufliche (weisungsfreie) Tätigkeitsausübung vorgesehen. Ein Zusammenschluss kann allenfalls durch die Einrichtung einer Gruppenpraxis (in der Rechtsform der OG oder GmbH) erfolgen, wobei nur zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt_innen als Gesellschafter fungieren dürfen. Argumentiert wird die Sinnhaftigkeit dieses Status Quo mit dem Wunsch, in die Freiberuflichkeit von Ärzt_innen, die außerhalb von Krankenanstalten tätig sind, nicht eingreifen und flache Hierarchien gewährleisten zu wollen. Dabei würde die Ermöglichung von Angestelltenverhältnissen im niedergelassenen Bereich die Wahlfreiheit für Ärzt_innen nicht einschränken, sondern sogar vergrößern, da den Optionen der Anstellung in einer Krankenanstalt und der Selbständigkeit in eigener Praxis eine weitere Variante hinzukäme, die für Personen, die nur Teilzeit arbeiten möchten bzw. keine eigene Praxisgründung anstreben, attraktiv wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des B-VG sowie des Ärztegesetzes zuzuleiten, mit der die Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen im niedergelassenen Bereich ermöglicht wird, ohne die Rechtsfolge des Aufstiegs zum Ambulatorium auszulösen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung dazu: Herr Abgeordneter Ing. Hofinger. – Bitte.
17.53
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die von den NEOS ein-
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