Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 184

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tung. Im Deutschen Bundestag gibt es das Büro für Technologiefolgen-Abschätzung. Wir haben hier in Österreich eine klare Tendenz, und dieser schließen wir NEOS uns auch zumeist an, dass wir Technologien aus dem Markt nehmen, dass wir den politi­schen Willen bekunden, indem wir sagen: Bestimmte Technologien – nein, danke!

Es ist aus unserer Sicht aber notwendig, dass an den Nationalrat jährlich berichtet wird, wie sich diese Technologien weiterentwickeln, nicht nur weil wir sie zu einem spä­teren Zeitpunkt einsetzen wollen, sondern vor allem auch weil Nachbarländer diese Technologien durchaus einsetzen und hier der Nationalrat in Zukunft deutlich mehr evidenzbasierte Politik machen sollte. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.07.00

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben ja im Umweltausschuss eine sehr umfassende Debatte zur Anti-Atompolitik geführt. Ich bin sehr froh darüber, dass es wiederum gelungen ist, eine Allparteieneinigung auch zu diesem Entschließungsantrag zu finden, wodurch die Anti-Atompolitik der Bundesregie­rung durch das gesamte Hohe Haus nachdrücklich unterstützt wird. Das gibt uns auch die Möglichkeit, hier wirklich mit einer klaren, eindeutigen Stimme zu sprechen.

Ich selbst habe mich schon wiederholt zu meiner Einstellung zur Frage der Atomtech­nologie als Energiereserve geäußert. Das ist ein Hochrisiko-Energiesystem, das letzt­lich nicht verantwortbar ist! Selbst der Kommissar der derzeitigen Kommission, Öttin­ger, hat dieses Energiesystem als Hochrisiko-Energiesystem bezeichnet. Fukushima und schon früher Tschernobyl haben dies leider in schrecklicher Weise manifestiert.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir bereits im März dieses Jahres eine Studie des Um­weltbundesamtes und von GLOBAL 2000 zum Thema „Ausstieg aus der Kernenergie – Von der Vision zur Wirklichkeit“ präsentieren konnten, die deutlich unterstreicht, dass der Ausstieg aus der Kernenergie europaweit bis 2030 machbar ist, wenn man die Energiesysteme entschieden hin zu erneuerbaren, regenerativen Energiesystemen ausrichtet. Österreich ist hier, gerade wenn man die Stromversorgung anschaut, mit ei­nem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energiequellen europaweit wirklich ein Vor­reiter.

Ich habe sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, auch in der Debatte im Umweltaus­schuss, dass Österreich leider das einzige Mitgliedsland der Union war, das bereits im Beihilfeverfahren eine deutlich negative Stellungnahme abgegeben hat, untermauert durch eine Analyse einer Rechtsanwaltskanzlei, die wir sehr früh in Auftrag gegeben haben. Ich habe auch kurz vor der Entscheidung der Europäischen Kommission am Rande der Klimakonferenz in New York Konsultationen mit einer Reihe von Umweltmi­nistern der Mitgliedstaaten geführt und versucht, die Beihilfeentscheidung der Kommis­sion noch hintanzuhalten, und auch mit Kommissarin Hedegaard gemeinsam die mög­lichen Strategien betreffend Verschiebung dieser Entscheidung erörtert.

Leider ist es letztlich – das muss ich heute sagen – zur Entscheidung der Europäi­schen Kommission gekommen, diese Beihilfe zu genehmigen. Das ist aus meiner Sicht – ich habe es auch schon sehr deutlich so qualifiziert – die eklatanteste Fehlent­scheidung der Barroso-Kommission. Wir haben in der österreichischen Bundesregie­rung sehr rasch die Entscheidung getroffen, dass es zu einer Nichtigkeitsklage kom­men wird, die derzeit im Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst vorbereitet wird und die­se Entscheidung entsprechend beeinspruchen wird.

 


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