einen österreichischen Schildbürgerstreich. Es gibt eine Übergangsfrist von zwölf Jahren, bis die Lehrpraxis für ein Jahr eingeführt werden soll. Ich möchte sagen, eine Reform, von der wir denken, dass sie wirklich wichtig ist, auf zwölf Jahre anzulegen, ist eigentlich unfassbar. Das sind zwei Generationen von ausgebildeten Ärzten und Ärztinnen. Wir haben dieses Thema ja schon gestern debattiert. Es geht wieder darum, dass die Finanzierungsfrage ganz weit hinausgeschoben wird, und das ist wahrscheinlich nicht richtig. Wenn wir über Reformen reden, dann müssen eben gleichzeitig die Finanzierungsfragen mitbehandelt werden, dann wird es vielleicht nicht zu solchen Vorstellungen kommen.
Wir bringen deswegen auch einen Antrag ein, den ich jetzt wie folgt verlese:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde
Der Nationalrat wolle beschließen:
In Art. 1 Z.75 werden in § 235 Abs. 7 erster und zweiter Satz jeweils die Wörter „sieben“ und „fünf“ jeweils durch das Wort „drei“ ersetzt.“
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Also sechs Jahre anstatt zwölf.
Es gibt auch noch einen zweiten Antrag, den ich einbringen möchte, nämlich den fehlenden Konnex zur Gesundheitsreform betreffend. Wir hätten uns gewünscht, dass das neue Ärztegesetz und vor allem auch die Lehrpraxis mehr auf das Primärversorgungskonzept bezogen werden. Es ist uns ganz wichtig, dass Ärzte und Ärztinnen in Ausbildung auch lernen, mit anderen Gesundheitsberufen auf Augenhöhe zu kooperieren, und auch lernen, was andere Gesundheitsberufe zur Gesamtversorgung beitragen können, speziell auch über Kinder und ältere Menschen und Interdisziplinarität bei der Zusammenarbeit, und wie man auch die psychosoziale Versorgung in der Allgemeinpraxis stärken kann.
Ich bringe deshalb auch noch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend fehlenden Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesundheitsreform
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die im Gesundheits-Zielsteuerungsvertrag verankerte Stärkung der Primärversorgung sowie den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit in die neue Ärzteausbildung integriert.
In die Ausbildungsverordnung gem. § 24 Ärztegesetz soll die Erlangung von speziellen Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Ver-
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