Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 67

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sor­gung und Palliativversorgung sowie umfassende Kenntnisse über andere Ge­sund­­heitsberufe aufgenommen werden.“

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.45


Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der von Frau Abgeordneter Mückstein soeben eingebrachte Entschließungsantrag als auch der von ihr eingebrachte Abänderungs­antrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Gesund­heitsausschusses über die Regierungsvorlage (268 d. B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (300 d. B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (268 d. B.)

in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses ( 300 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Art. 1 Z.75 werden in § 235 Abs. 7 erster und zweiter Satz jeweils die Wörter „sieben“ und „fünf“ jeweils durch das Wort „drei“ ersetzt.

Begründung

Erfreulicherweise wird im Zuge der Ausbildungsreform im Ärztegesetz die  verpflich­tende Absolvierung eines Teiles der Ausbildung der AllgemeinmedizinerInnen  in einer anerkannten Lehrpraxis, Lehrgruppenpraxis oder einem Lehrambulatorium verankert.

Die Ausbildung in einer Lehrpraxis, Lehrgruppenpraxis oder einem Lehrambulatorium wird jedoch entgegen den Forderungen der Ärztekammer und internationalen Ver­gleichen vorerst nur 6 Monate dauern und soll in 2 Stufen auf 12 Monate verlängert werden.  Nach 7 Jahren erfolgt eine Erhöhung der Dauer auf zumindest 9 Monate und nach weiteren 5 Jahren auf zumindest 12 Monate. Diese Fristen sind unver­hältnis­mäßig lang, es würde noch 12 Jahre dauern, bis in Österreich angehende Allgemein­medizinerInnen ein Jahr lang Praxiserfahrung machen können. In Deutschland beträgt die Ausbildungsdauer in der Lehrpraxis bereits jetzt 24 Monate.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 


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