betreffend fehlender Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesundheitsreform
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (268 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (300 d. B.)
Begründung
Die vorliegende Novelle des Ärztegesetzes, in der die Ausbildung der ÄrztInnen neu geregelt wird, fokussiert stark auf den derzeitigen Stand der ärztlichen Versorgung und bildet die Zukunft (Stärkung der Primärversorgung, sowie Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit – siehe Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz) nicht hinreichend ab. Angesichts der Bedeutung dieser Aspekte für die Ausrichtung der künftigen Ausbildung wird dringend angeregt, grundsätzliche Adaptierungen in Bezug auf eine gestärkte Primärversorgung sowie auf den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit bereits im Ärztegesetz festzuhalten.
In der Ausbildungs-Verordnung nach § 24 sollte auch auf das Primärversorgungskonzept Bezug genommen werden. Es sollten spezielle
Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Versorgung und Palliativversorgung erworben werden. Ebenso wichtig ist, dass ÄrztInnen auch umfassende Kenntnisse über andere Gesundheitsberufe erwerben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die im Gesundheits-Zielsteuerungsvertrag verankerte Stärkung der Primärversorgung sowie den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit in die neue Ärzteausbildung integriert.
In die Ausbildungsverordnung gem. § 24 Ärztegesetz soll die Erlangung von speziellen Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Versorgung und Palliativversorgung sowie umfassende Kenntnisse über andere Gesundheitsberufe aufgenommen werden.
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
11.46
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Zunächst einmal vielen, vielen Dank allen, die daran mitgearbeitet haben. Es war kein leicht zu erarbeitender Entwurf, es war nicht einfach, Bund, Länder, Krankenkassen, Ärzte in ein Boot zu holen, aber es ist, glaube ich, ein guter Gesetzentwurf. Deshalb möchte ich Ihnen gleich widersprechen, Frau Abgeordnete Mückstein: Wir arbeiten in den österreichischen Ordinationen bitte nicht im Neandertalerzeitalter mit Kienspan, wir wissen auch, dass Menschen Probleme haben, und wir arbeiten auch mit anderen Berufsgruppen zusammen. Bitte bemühen Sie sich
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