Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 68

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

betreffend fehlender Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesundheitsreform

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (268 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärzte­gesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (300 d. B.)

Begründung

Die vorliegende Novelle des Ärztegesetzes, in der die Ausbildung der ÄrztInnen neu geregelt wird,  fokussiert stark auf den derzeitigen Stand der ärztlichen Versorgung und bildet die Zukunft (Stärkung der Primärversorgung, sowie Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit – siehe Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz) nicht hinreichend ab. Angesichts der Bedeutung dieser Aspekte für die Ausrichtung der künftigen Ausbildung wird dringend angeregt, grundsätzliche Adaptierungen in Bezug auf eine gestärkte Primärversorgung sowie auf den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit bereits im Ärztegesetz festzuhalten.

In der Ausbildungs-Verordnung nach § 24 sollte auch auf das Primärversorgungs­konzept Bezug genommen werden. Es sollten spezielle

Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Ver­sor­gung und Palliativversorgung erworben werden. Ebenso wichtig ist, dass ÄrztInnen auch umfassende Kenntnisse über andere Gesundheitsberufe erwerben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, der die im Gesundheits-Zielsteuerungsvertrag verankerte Stärkung der Primärversorgung sowie den Ausbau der interdisziplinären und multi­profes­sionellen Zusammenarbeit in die neue Ärzteausbildung integriert.

In die Ausbildungsverordnung gem. § 24 Ärztegesetz soll die Erlangung von speziellen Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Versorgung und Palliativversorgung sowie umfassende Kenntnisse über andere Ge­sund­heitsberufe aufgenommen werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


11.46.08

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Zunächst einmal vielen, vielen Dank allen, die daran mitgearbeitet haben. Es war kein leicht zu erarbeitender Entwurf, es war nicht einfach, Bund, Länder, Krankenkassen, Ärzte in ein Boot zu holen, aber es ist, glaube ich, ein guter Gesetzentwurf. Deshalb möchte ich Ihnen gleich widersprechen, Frau Abgeord­nete Mückstein: Wir arbeiten in den österreichischen Ordinationen bitte nicht im Neandertalerzeitalter mit Kienspan, wir wissen auch, dass Menschen Probleme haben, und wir arbeiten auch mit anderen Berufsgruppen zusammen. Bitte bemühen Sie sich


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite