Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 72

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kann, und die Patienten bekommen das beim Wahlarzt dann zurückerstattet. Ich glaube, die Allgemeinheit hat ein Recht darauf, auch hier unterstützt zu werden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


11.57.30

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte ganz kurz auf den Tagesordnungspunkt betreffend den Antrag 653/A(E)eingehen, mit dem die alternativen Heilmethoden als Krankenkassenleistung gefordert werden. Ich glaube, es wurde im Ausschuss schon ausführlich berichtet, dass es OGH-Ent­scheidun­gen und genügend arbeitsrechtliche Sammlungen gibt, die genau festlegen, wann die Krankenkassen als Sozialversicherungsträger solche neuen Heilmethoden zu finanzieren haben. Wichtig ist, dass solche neuen Heilmethoden dann zu finanzieren sind, wenn die Wirkung der Behandlung, das Ergebnis und die Qualität aufgrund wissen­schaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen und auch wirkungsorientiert und evidenzbasiert festgestellt werden können. Deshalb werden wir bei diesem Thema an der auch schon im Ausschuss genannten Haltung festhalten und uns an die arbeits­rechtlichen oder sozialrechtlichen Entscheidungen des OGH halten.

Zum umfassenden Verhandlungspunkt heute, wo – ich sage immer – ein „Ärzteaus­bildungsgesetz Neu“ beschlossen wird, möchte ich dem Kollegen Rasinger recht geben, der gesagt hat, dass das ein permanenter Prozess in unserem Gesundheits­wesen ist. Wenn wir uns das Ärztegesetz, das 1998 beschlossen worden ist und jähr­lich mindestens einer Änderung unterzogen wurde, ansehen, so können wir heute feststellen – und dir, Frau Bundesministerin, bereits nach dieser kurzen Zeit recht herzlich gratulieren –, und ich darf einen sportlichen Ausdruck verwenden: Dir ist mit diesem Ausbildungsgesetz ein großer Wurf gelungen. Herzliche Gratulation!

Ein wesentlicher Punkt, wie mir scheint, ist aber auch die Verpflichtung zur Absol­vierung einer neunmonatigen Praxisausbildung nach dem Studium, womit natürlich noch mehr Praxis in den Krankenhäusern einhergeht und auch die nötige oder noch mehr Erfahrung gesammelt wird.

Ein wichtiger Punkt, wie ich meine, ist auch die Facharztausbildung, die sich nunmehr modular – eine Grundausbildung und die Spezialausbildung, sprich Schwerpunkt­aus­bildung – gestalten lässt. Ich glaube, das ist auch eine Erleichterung, die hier einkehren wird.

Wichtig erscheint mir auch, dass die Ausbildung in anerkannten Lehrpraxen stattfinden kann, ob das Laboratorien sind, ob das bei den Hausärzten ist, dass sie also noch praxisorientierter stattfinden kann und so wie andere Ausbildungen ebenfalls eine Dualität aufweisen wird und dass mit der Zertifizierung beziehungsweise Rezer­tifizierung wichtige Elemente der Qualitätssicherung in der Ausbildung gewährleistet sind.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist schon oft gesagt worden: Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Ich glaube, mit dieser Ärzteausbildung Neu unterstreichen wir diese Qualität, und wir sind sicher, dass diese Qualität bei den Patienten und bei den ÄrztInnen sehr gut ankommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.00

 


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