Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 81

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Was bedeutet das? – Wenn wir die Bettenzahlen, die wir heute haben, umlegen auf diesen Schlüssel, hätten wir deutlich zu wenig Ärzte, um diese Patienten zu versorgen. Das heißt, es gibt eben bei dieser Ausnahmeregelung etwas zu tun. Das wird ein enormer Flaschenhals werden, meine Damen und Herren, der die jungen Kollegen im Vorankommen in ihrer Ausbildung zum praktischen Arzt massiv beeinträchtigen wird. Das wird in weiterer Konsequenz natürlich dazu führen, dass sie darauf pfeifen, in Österreich die Ausbildung zu machen, und erst recht auswandern werden.

Das ist eine Warnung, die ich hier ausspreche. Ich sage nur, wir müssen danach trachten, keine Hürden aufzubauen! Wir dürfen nicht Überschriften produzieren, gut gemeinte Gesetze machen, die dann in der Ausformulierung eine Katastrophe werden! Ich möchte kein Rufer werden, der hier Katastrophen heraufbeschwört, aber wenn es tatsächlich so kommt, dass wir hier nur ungefähr 10 Prozent Ausbildungsstellen für Turnusärzte haben und wir eigentlich in einer anerkannten Ausbildungsstelle viel mehr benötigen würden, dann ist das eine reine Katastrophe und die Kollegen werden auswandern.

Deswegen, meine Damen und Herren, ist es unglücklicherweise so, dass die Reform leider sicherstellt, dass junge Ärzte weiterhin überall, aber nur länger als System­erhalter – in Wien sagen wir dazu „die Spritzenferdln“ – eingesetzt werden können.Eine Verbesserung der Ausbildung wird so nicht erreicht. Sie wird angestrebt, aber leider nicht erreicht.

Ich ersuche, das noch einmal im engen Kreis durchzuarbeiten, sonst haben wir in Österreich in kürzester Zeit einen eklatanten Ärztemangel. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

 


12.30.24

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren, auch an den Fernsehschirmen und hier im Parlament! Ich möchte diese Aussagen des Kollegen Karlsböck nicht so stehen lassen, weil ich nicht möchte, dass die Menschen am Ende dieser Debatte verunsichert sind und Angst haben, dass sie nicht mehr bestmöglich versorgt werden.

Ich bin davon überzeugt, dass Österreich ein gutes Gesundheitssystem hat, und ich bin davon überzeugt, dass die neue gesetzliche Grundlage der Ärzteausbildung dazu beitragen wird, dass die Patientinnen und Patienten in Österreich auch weiterhin die bestmögliche Versorgung haben werden. Das möchte ich ganz zu Beginn schon deponieren, damit die Menschen nicht verunsichert sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Der jetzige Debatte umfasst jedoch mehrere Tagesordnungspunkte, und ich möchte über den Antrag 567/A(E) des Tagesordnungspunktes 5, das ist der Antrag betreffend eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes für den Behinderten­bereich, sprechen. Darin wird nämlich gefordert, dass der Behindertenbereich und damit in Zusammenhang stehende Hilfeleistungen aus dem Gesundheits- und Kran-ken­pflegegesetz herausgenommen werden sollen.

Das klingt recht technisch, bedeutet aber nichts anderes, als dass die Unterstützung von Menschen, die in Behinderteneinrichtungen wohnen und arbeiten und Unter­stützung brauchen, im Moment nur von diplomiertem Pflegepersonal durchgeführt werden darf. Das führt im Alltag in Behinderteneinrichtungen oft zu Schwierigkeiten, weil nicht den ganzen Tag Fachpersonal anwesend ist und weil behinderte Menschen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite