Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 82

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oft auch nur von jenen Menschen versorgt werden möchten, die sie gut kennen und zu denen sie eine gute Vertrauensbasis aufgebaut haben.

Dieser Antrag zielt darauf ab, dass praktisch alle Menschen, die in Behinderten­einrichtungen arbeiten, Tätigkeiten wie zum Beispiel Katheter setzen durchführen dürfen. Das wollen wir nicht! Wir wollen, dass im Alltag von Behinderteneinrichtungen tatsächlich auch behinderte Menschen bestmöglich unterstützt werden. Das soll aber nicht zulasten der Qualität der Betreuung und auch der medizinischen Betreuung gehen, weshalb dafür zu sorgen ist, dass Menschen, die dazu die Kompetenz und auch die Ausbildung haben, diese Tätigkeiten mit und an den behinderten Menschen durchführen.

Deswegen ist unser Zugang nicht, diese Angelegenheiten aus dem GuKG herauszu­nehmen, sondern im Gegenteil, wir sollten Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, aufschulen. Wir sollten dafür sorgen, dass es möglich ist, dass auch Behin­dertenbetreuerInnen und SozialfachbetreuerInnen diese Tätigkeiten machen dürfen. Das ist unser Ansatz, weil wir davon überzeugt sind, dass auch behinderte Menschen das Recht darauf haben, an sich selber erfahren zu dürfen, wie es ist, wenn diese Tätigkeiten von ausgebildeten Menschen durchgeführt werden.

Das hat übrigens auch die Interessenvertretung der Dienstleistungsunternehmen im psychosozialen- und Behindertenbereich Oberösterreich gesagt. Auch sie hat in diese Richtung Lösungsvorschläge ausgearbeitet, dass man nichts herausnehmen soll, dass man aufschulen soll.

Ich denke mir, dass auch die Frau Kollegin Jarmer, die jetzt nach mir sprechen wird, erkannt hat, dass der Antrag vielleicht nicht ganz richtig formuliert gewesen ist. Es gibt nämlich einen neuen Antrag, der genau in diese Richtung führt, dass man pflegerische Tätigkeit in der Behindertenbetreuung dadurch gewährleisten soll, dass man Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen aufschult.

Ich denke mir, in diese Richtung sollte man weiterarbeiten – und in diese Richtung wird auch schon gearbeitet –, da wir ja auch im Bereich der Pflegeberufe neue Modelle der Ausbildung andenken wollen, sodass tatsächlich Menschen mit Behinderungen bestmöglich betreut werden können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.34.24

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen und werte ZuseherInnen! Ich möchte sofort Bezug nehmen auf die Rede der Frau Kollegin Königsberger-Ludwig. Wir haben im Gesundheitsausschuss über diese Thematik bereits gesprochen, und ich glaube, es bedarf jetzt auch keiner weiteren Erklärung, da die Kollegin das bereits sehr gut erläutert hat.

Die Situation betrifft Menschen mit Behinderungen, die in Wohnheimen sind, Men­schen, die vielleicht Probleme haben, sich auszudrücken, die in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind. Sie werden von Menschen betreut, denen sie vertrauen und zu denen gute Vertrauensverhältnisse aufgebaut wurden. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen möchte man, dass zukünftig große Institutionen eher in kleinere umgewandelt werden, Menschen sollen wirklich hohe Lebensqualität in ihren Wohnformen erleben.

 


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