Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 84

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Begründung

Die stationäre, teilstationäre und mobile Betreuung von Menschen mit Behinderungen basiert immer mehr auf einem multiprofessionellen Ansatz und wird  durch ver­schiedene Berufsgruppen wie z.B. Fach- und Diplom-SozialbetreuuerInnen oder per­sönliche AssistentInnen durchgeführt.

Bestimmte, immer wiederkehrende pflegerische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Medikamen­­tenverabreichung, Katheterpflege, u.ä.) dürfen nach dem Gesundheits-und Kranken­pflege­gesetz (GuKG) jedoch nur von Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden.

Die pflegerischen Tätigkeiten während eines Tages lassen sich zeitlich nicht ein­grenzen, da im Tagesablauf wiederkehrende, häufig unplanbare Situationen, in denen bestimmte pflegerische Handlungen notwendig sind, auftreten.

Das GuKG wäre nur dann zu erfüllen, wenn sich die Betreuung von Menschen mit Behinderungen von einem pädagogischen (agogischen) zu einem medizinisch-pflegerischen Schwerpunkt verändert.

Genau das entspricht jedoch nicht der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen Paradigmenwechsel weg vom medizinischen Modell von Behinderung hin zum sozialen Modell fordert. Menschen mit Behinderungen sind nicht krank und Einrich­tungen für diese Zielgruppe sollen keine Krankenanstalten sein.

Interessensvertretungen im Bereich Behindertenbetreuung schlagen vor, dass die BehindertenbetreuuerInnen und persönlichen AssistentInnen entsprechende Zusatz­qualifikationen erwerben können, um die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten durch­führen zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat einen Geset­zes­entwurf vorzulegen, der beinhaltet, dass BehindertenbetreuerInnen und persönliche AssistentInnen eine Zusatzqualifikation für pflegerische Tätigkeiten erwerben können, die derzeit Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorbehalten sind.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


12.37.53

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Inhalt des Ärztegesetzes ist schon sehr viel gesagt worden, ich brauche dies nicht zu wiederholen. Eines noch: Es hat sich einfach gezeigt, dass gute Kom­promiss- und Gesprächsfähigkeit sowie Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten gute Lösungsmöglichkeiten schaffen.

Ich möchte aber ein paar allgemeine Überlegungen anstellen. Der oberösterreichische Ärztekammerpräsident hat dieses Gesetz als „Blume im Strauß der Verbesserungen“


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