Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 101

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sieben Jahren gehört diese Möglichkeit, längere Dienste zu versehen, Gott sei Dank, sowieso für alle dann auch der Vergangenheit an.

Durch diese Arbeitsverkürzung für die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenanstalten kommt es auch – wie schon viele oder alle meine VorrednerInnen gesagt haben – zu Qualitätsverbesserungen der medizinischen Versorgung. Es liegt ja auf der Hand, dass ausgeruhte Ärztinnen und Ärzte ihre bisher schon guten Leistungen noch einmal toppen können, und davon profitieren wir alle. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

13.33


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.33.57

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, wir haben das Gesetz im Ausschuss kontrovers diskutiert und die Vorgeschichte wurde von Kollegin Dr. Mückstein sehr gnädig gegenüber den Mehr­heits­parteien dargestellt, weil es ja nicht darum geht, dass es jetzt noch sechseinhalb Jahre dauert.

In der „Parlamentskorrespondenz“ können Sie nachlesen, dass man schon 1998 davon geredet hat, dass es bei der Ärztearbeitszeit etwas zu tun gibt. Und 2003 ist die relevante EU-Richtlinie beschlossen worden, seit 2004 ist sie in Kraft. Der Herr Minister hat es im Ausschuss ehrlich gesagt: Man hat die Sache vor sich hergeschoben, man hat das heiße Eisen im Feuer gelassen und hat gehofft, dass es vielleicht von selber dahinschmilzt. Ich bin mir da nicht ganz sicher.

Jedenfalls kann diese Berufsgruppe, um die es heute geht, bis dato 72 Stunden pro Woche arbeiten, und sie wird es auch noch sehr lange können. Es ist schon gesagt worden, es wird leider eine Hoffnung bleiben, dass wir es in Zukunft durchgängig mit erholten Ärzten zu tun haben werden.

Wenigstens hätte es ein Vertragsverletzungsverfahren gegeben. Jetzt kommt ein bisschen etwas ins Rollen, aber sehr spät. Nach zehn Jahren Säumigkeit konnte man es jetzt auf einmal nicht eilig genug haben, hat auf eine Begutachtung verzichtet, mit dem Argument, dass es erstens schnell gehen muss und dass zweitens informell ohnehin mit allen geredet worden sei: Wir haben ja mit den Ländern geredet, wir haben mit den Krankenhausbetriebsgesellschaften und so weiter geredet. – Ja, ja, hinten herum, an der Öffentlichkeit vorbei. Sonst kann man auf der Parlamentshomepage die Stellungnahmen nachlesen, in diesem Fall kann man es nicht.

Das hat uns dazu bewogen, dass wir mit Stakeholdern einen Dialogprozess initiiert haben. Wir haben – wir mussten es kurzfristig machen, längerfristig war das ja nicht möglich – Interessierte eingeladen, sich einzubringen und ihre Sicht der Dinge zum Thema Ärztearbeitszeit, ihre Erlebnisse aus der beruflichen Praxis oder private Erleb­nisse zu schildern.

Es ist schon abenteuerlich, was man so aus dem Spitalsalltag alles berichtet bekommt: zum Beispiel ein Oberarzt, der im Nachtdienst nicht nur 18 Akutbetten zu betreuen hat, sondern in seinem Spital mit mehreren hundert Betten auch noch als Notarzt zuständig ist, und dann, wenn der Rettungshubschrauber landet oder irgendwo ein Herzalarm anfällt, entscheiden muss, wo er sich zuerst hinwendet – und das unter Arbeitszeit­bedingungen, die man sonst niemandem zumutet.

Jetzt kommt diese Lösung, die Sie hier vorschlagen, mit einer Übergangsfrist bis 2021. Wir reden also eigentlich über einen Zeitraum von 18 Jahren, von 2003, als die Richt-


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