Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 100

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cetera. Das war eigentlich eine Art Sklavenbetrieb und daher hat es auch keine großen Aufmuckereien seitens der Ärzte gegeben, denn man hat da hineinbeißen müssen, um ein adäquates Gehalt erhalten zu können.

Wir müssen unbedingt darüber diskutieren, die Grundgehälter deutlich anzuheben. Das wird für viele Spitalsträger und für viele Gemeinden und Länder ein Problem darstellen, aber ich glaube, es ist zu lösen. Man muss sich natürlich auch überlegen, ob wirklich in jeder Abteilung, in jedem Krankenhaus rund um die Uhr ständig alle da sein müssen. Da gibt es sicher Optimierungspotenzial, indem man die Tagdienste verstärkt und vielleicht in der Nacht auf Notfallteams zurückgreift. Auf alle Fälle muss das Grund­gehalt der Ärzte angehoben werden.

Und noch ein Punkt zum Notarztwesen: Ich glaube, das ist flächendeckend noch nicht so wirklich gut eingeführt, wie der Kollege Wöginger gesagt hat. Es gibt, wie ich weiß, zum Beispiel in Vorarlberg durchaus Regionen, wo man sich ein bisschen fürchtet, wenn man einen Unfall oder einen Notfall hat. Ich denke, auch da muss man nachbessern. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.30


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. Ich erteile es Ihnen.

 


13.31.04

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): August Wöginger hat zuvor gerade gesagt, dass mit der Ärzteausbildung NEU viele Verbesserungen einhergehen: Da kann ich dir nur recht geben, denn natürlich wird für die Patientinnen und Patienten die Versorgung besser.

Aber auch der Arztberuf hat sich ja in den letzten Jahren und Jahrzehnten gewaltig verändert. Ich glaube, auch das wird den umfangreichen Anforderungen gerecht. Wenn wir jetzt die Arbeitszeitregelung NEU beschließen, dann ist das auch mit ein Schritt dazu, dass dieser Beruf noch mehr attraktiviert wird.

Frau Kollegin Mückstein hat gesagt, das hätte schon alles viel früher kommen können. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, denn die Änderung, die wir heute machen, ist ja deswegen notwendig geworden, weil es schon ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission gegeben hat, dass die Arbeitszeiten in unseren Krankenanstalten nicht der europäischen Richtlinie entsprechen.

Aber jetzt frage ich einmal anders: Wer hat die Krankenanstaltenbetreiber davon abgehalten, das bereits ab dem Jahr 2004 umzusetzen? – Lediglich im AKH Wien ist es durch eine Betriebsvereinbarung gesetzeskonform erfolgt.

Ich muss sagen, ich hätte nie geglaubt, dass ich hier auch einmal dem Kollegen Franz recht geben muss. Aber wir alle wissen – und das hat er ja gesagt, dass die Arbeitszeiten in den Spitälern durch die durchgehenden Dienste von 32 Stunden – am Wochenende ja oft noch mehr – viel zu lange sind, für die Patientinnen und Patienten daher oft auch eine Gefahr darstellen können, aber auch der Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte nicht gerade dienlich sind.

Das heißt, ab 1. Jänner 2015 gilt prinzipiell eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Und wenn Sie das zuvor kritisiert haben, Frau Kollegin Mückstein, dann sage ich: Als Arzt/als Ärztin muss man ja von dieser Opt-out-Klausel keinen Gebrauch machen, denn die wöchentliche Arbeitszeit darf nur mehr dann überschritten werden, wenn ich als Einzelperson damit einverstanden bin. Das kann dann auch nicht mehr ohne das Einverständnis des Einzelnen durch eine Betriebsvereinbarung ver­schlechtert werden, das heißt, man muss sich freiwillig dazu bereiterklären. Und nach


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